Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Pannen-Baustelle im Schwarzbach: Gutachter listet Fehler auf

Die Garage und das Wohnhaus stehen nah am Schwarzbach, und bei den Arbeiten wurde laut dem Gutachten der vorgeschriebene Mindest
Die Garage und das Wohnhaus stehen nah am Schwarzbach, und bei den Arbeiten wurde laut dem Gutachten der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten.

Beim Bau der neuen Spundwand im Schwarzbach wurden Fehler gemacht, die aufs Konto des Planers und der Baufirma gehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat.

Laut Matthias Vogler, Sachverständiger des Ingenieurbüros Katzenbach aus Darmstadt, haben drei Ursachen zu den Schäden an Gebäuden in der Zweibrücker Schillerstraße geführt. Zum einen die Vibrationen beim Einrammen der neuen Spundwand. Zwar habe die Firma mit einem schonenden Verfahren gearbeitet, aber dennoch sei es zu Vibrationen gekommen. Was dann passiert, erklärte der Sachverständige mit dem Beispiel eines Glases, das bis zum Rand mit Sand gefüllt ist. Wenn man dagegen klopft, setze sich der Sand ab, und irgendwann stehe er nicht mehr bis zum Rand, sondern sinke. Das Problem sei, dass die Gebäude nah am Schwarzbach stünden, und bei den Arbeiten der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten worden sei. So seien in den Mauern über zehn Zentimeter breite Risse entstanden.

Aber auch die anschließenden Arbeiten zur Sicherung der Metallwand hätten zu weiteren Schäden geführt. Beim Bohren in den Fels, um Anker zu setzen und damit die Wand zu stabilisieren, sei es zu Erosionen und Setzungen gekommen. Und als eine Rinne ausgehoben wurde, um eine Bodenplatte unter Wasser in den Bach zu setzen, sei gearbeitet worden, ohne zu wissen, wie tief die alte Wand in die Erde ragt. Da Erde aus dem Bach genommen wurde, steckte die Wand nicht mehr so tief im Untergrund und fing laut dem Gutachten an, sich zu verformen und am oberen Ende hin- und herzubewegen.

„Hier wurde gegen Normen verstoßen“

Zur Schuldfrage wollte sich der Sachverständige nicht äußern, aber er machte deutlich, dass er Versäumnisse beim Planer und der Baufirma sieht: „Ich bin Sachverständiger und nicht der Jurist, deshalb sage ich: Hier wurde gegen Normen verstoßen.“ Dass eine Rinne ausgehoben wurde, ohne die Tiefe der Wand zu kennen, sei „auf jeden Fall ein Versäumnis“.

Der Zweibrücker Rechtsanwalt Thomas Besenbruch, der im Auftrag der Stadt handelt, nennt es „typische Baufehler und typische Planungsfehler – relativ dicke aus meiner Sicht“. Nun sei die Frage, ob die Baufirma das erkennen musste. Er erinnerte daran, dass das Planungsbüro die Arbeiten nicht nur geplant, sondern auch überwacht habe. Nun sei der Planer am Zug, der habe ein Nachbesserungsrecht. Der Anwalt will die Firma auffordern, die Mängel zu beseitigen. Von deren Reaktion hängt ab, wie es weitergeht und ob ein längerer Rechtsstreit droht. Einen Zeitplan nannte der Rechtsanwalt nicht.

Wohnungen und Garage bleiben gesperrt

Weitergebaut wird im Schwarzbach zwischen Wichernhaus und Schillerstraße vorerst nicht. Die von den Schäden betroffenen drei Wohnungen und eine Garage bleiben gesperrt. Eine weitere Gefahr für die Gebäude sieht der Sachverständige derzeit nicht. Ob es sich lohnt, das Wohnhaus zu sanieren oder ob es günstiger ist, es abzureißen, könne er nicht sagen. Das hänge davon ab, wie viel das Haus noch wert ist und wie teuer eine Sanierung wäre.

Durch die Schäden an den Gebäuden, Mehrarbeiten, Baustopps und die zeitweise Unterbringung von Bewohnern in anderen Wohnungen und Hotelzimmern war ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Wie hoch er bisher ist, konnte Oberbürgermeister Marold Wosnitza am Mittwochabend nach der Sitzung des Stadtrats nicht sagen. Die Stadt wird nun den betroffenen Eigentümern das Gutachten zur Verfügung stellen.

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