Zweibrücken
Fragen und Antworten: Wie geht das, Ukrainern eine Wohnung anzubieten?
Wie viele Privatpersonen haben sich bislang bei der Stadt gemeldet und eine Unterkunft angeboten?
Bislang sind in Zweibrücken 68 Unterbringungsangebote eingegangen (Stand 11. März).
Wie viele davon haben tatsächlich schon Flüchtlinge aufgenommen? Oder sind Privatquartiere – nicht für Verwandte und Freunde aus der Ukraine, sondern für Fremde – nur eine Lösung für den Notfall?
Bislang sind nur solche Personen in Zweibrücken angekommen, die einen direkten Bezug zur Stadt hatten und somit bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind. Am Wochenende wurden zudem 18 Personen in fünf städtischen Wohnungen untergebracht. In einem Fall wurde auf private Unterkunftsangebote zurückgegriffen.
Sind auch befristete Aufnahmen möglich?
Bislang sind bei der Stadtverwaltung vorwiegend unbefristete Wohnungsangebote eingegangen. Vereinzelt wird auch eine Befristung auf drei Monate genannt.
Muss der Gastgeber selbst für alle Kosten aufkommen? Wer zahlt Miete und Nebenkosten, wenn der Gastgeber nicht alles alleine schultern kann? Gibt es Zuschüsse?
Bei der Stadt sind verschiedene Angebote eingegangen. Einige Personen sehen die Unterbringung als Spende an, andere hätten gern die Nebenkosten erstattet und wieder andere schreiben den Mietpreis ins Angebot hinein. Die Geflüchteten bekommen Unterstützung für Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden?
Um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz korrekt abrechnen zu können, ist es nötig, einen Mietvertrag aufzusetzen.
Gibt es Vorgaben zu Mindeststandards? Reicht ein Zimmer und eine gemeinsame Benutzung von Bad und Küche, oder muss es eine separate Wohnung mit Bad und Küche sein?
Aktuell sammelt die Stadtverwaltung alle Arten von Angeboten und kategorisiert diese zum Beispiel danach, ob der Wohnraum abgegrenzt ist oder nicht. Es gibt von städtischer Seite keine Anforderungen an die Wohnungsangebote.
Wird außer einem Dach über dem Kopf weitere Hilfe erwartet, etwa beim Gang zu Ämtern?
Die Stadt verlangt nicht, dass Hilfen angeboten werden, die über das Wohnungsangebot hinausgehen. Doch wer solche Hilfe leisten möchte, kommt in eine Kartei beim Amt für soziale Leistungen und wird dann entsprechend vermittelt.
Wer leistet sprachliche Hilfe, wenn der Gastgeber da alleine nicht zurechtkommt?
Soweit möglich, versuchen städtische Mitarbeitende, auch bei Sprachproblemen zu helfen.
