Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Er war betrunken oder unter Drogen, hatte keinen Führerschein, und die Autos waren geklaut

Der Angeklagte klaute in Contwig einen Dacia, baute damit in Rieschweiler-Mühlbach und in Ixheim zwei Unfälle und flüchtete. Er
Der Angeklagte klaute in Contwig einen Dacia, baute damit in Rieschweiler-Mühlbach und in Ixheim zwei Unfälle und flüchtete. Er stellte den Dacia am Beckerswäldchen an einen Hang, wo er hinunterrollte und völlig ausbrannte.

Am Mittwoch verurteile die Große Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken einen 28-jährigen Zweibrücker wegen einer Serie von Einbrüchen und Autodiebstählen, Unfallflucht in zwei Fällen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und anderer Delikte zu drei Jahren und acht Monaten Haft.

Wegen seiner Alkohol- und Drogensucht muss er zudem in eine Entziehungsklinik. Die Kammer geht deswegen beim Angeklagten von verminderter Schuldfähigkeit aus. Wegen einer Vorverurteilung im August 2019 wegen unerlaubten Drogenbesitzes muss er zusätzlich acht Monate hinter Gitter. Damit endete ein Prozess, der es in vieler Hinsicht auf sich hatte.

Um die 20 Fälle wurden dem arbeitslosen Angeklagten vorgeworfen. So hatte er Autos und Krafträder in Zweibrücken geklaut. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss fuhr er ohne Führerschein umher. Er bestritt auch nicht, dass er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber nachts im Fitnessstudio am Flughafen einen Fernseher mit elektronischer Anlage geklaut hatte. In einer Baubude stahl er hochwertiges technisches Gerät. Klaute in Contwig einen Dacia, baute damit in Rieschweiler-Mühlbach und in Ixheim zwei Unfälle und flüchtete. Stellte den Dacia am Beckerswäldchen an einen Hang, wo er hinunterrollte und völlig ausbrannte. Brandstiftung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Und zuletzt leistete er sich in Ernstweiler mit der Polizei eine wilde Verfolgungsfahrt, die an der Grundschule endete.

„Sie wollten einfach entkommen, Sie hatten Drogen konsumiert“, hielt ihm die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas vor. „Sie leiden nicht an einer Schizophrenie und sind deswegen auch nicht schuldunfähig.“

„Ich will das!“, unterbrach der Anklagte die Vorsitzende mit einem fordernden Unterton. Verteidiger Robert Münch ist davon überzeugt, dass sein Mandant , gerade bei dem „gravierenden Vorwurf des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr“ wegen seiner Schizophrenie schuldunfähig gewesen sei. Münch haderte mit dem Gutachten der Psychiaterin, die das Gegenteil bestätigte. Er wollte noch kurz vor dem Urteil, als bereits die Plädoyers gehalten waren, erneut zwei psychiatrische Gutachter aus München bestellen lassen. Sein erneuter Beweisantrag scheiterte abermals.

Die Vorsitzende führte aus, dass die Psychiaterin eine „engagierte und äußerst sachkundige Gutachterin“ sei. Sie verfüge über ständig aktuelle Kenntnisse in Psychiatrie und sei in der forensischen Psychiatrie in Merzig als Stellvertreterin als Fachärztin anerkannt, während man das von den Gutachtern, die der Verteidiger forderte, nach ihrer Recherche nicht sagen könne.

Dem Antrag des Verteidigers nach einer Ortsbesichtigung in Ernstweiler kam die Kammer kurz vor dem Urteil noch nach. Geschlossen fuhren die Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger mit einem gecharterten Bus-Taxi dorthin, drehten eine Besichtigungsrunde und erschienen gleich wieder im Gerichtssaal. Neue Erkenntnisse, die den Angeklagten entlasteten, hatten sich nicht ergeben, so die Richterin. Dann sprach sie das Urteil – um 19 Uhr, nicht um 16 Uhr, wie vorgesehen.

x