Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Staatsanwalt liest noch einmal alle Taten vor und braucht eine Stunde für sein Plädoyer

Der gestohlene, ausgebrannte Dacia.
Der gestohlene, ausgebrannte Dacia.

20 Straftaten in einem Jahr wirft ihm die Anklage vor. Am Montag las der Staatsanwalt noch einmal alle vor. Er fordert: Der 29-Jährige, der seit Dezember vor Gericht steht, soll für fast viereinhalb Jahre ins Gefängnis, und er soll eine Entziehungskur machen.

„Mein Antrag lautet vier Jahre und vier Monate Haft und Unterbringung in eine Entziehungsanstalt.“ Mit diesen Worten schloss am Montag Staatsanwalt Patrick Langendörfer sein einstündiges Plädoyer gegen den 29-jährigen Zweibrücker, der sich seit Dezember vor dem Landgericht Zweibrücken wegen einer Serie von nahezu 20 Straftaten verantworten muss. „Es gibt keine vom Drogenkonsum abgekoppelte Krankheit Schizophrenie, die ihre Schuldfähigkeit in Frage stellen könne“, so Langendörfer weiter.

Denn genau darauf zielt Verteidiger Robert Münch. Sein Mandant habe sich gerade bei seiner letzten Tat, der gefährlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Ernstweiler in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Bedingt durch diese Psychose, den Drogenkonsum und die bei seinem Mandanten schlummernde erblich bedingte Schizophrenie sei die Schuld seines Schützlings ausgeschlossen. Münch forderte wegen der anderen Taten eine Strafe nicht über zweieinhalb Jahren Haft.

Staatsanwalt Langendörfer listete in seinem Plädoyer penibel die einzelnen Tatvorwürfe auf. Begonnen habe es im Juli 2019, als der 29-Jährige in Zweibrücken mit 14,2 Gramm Marihuana im Rucksack von der Polizei erwischt wurde. Es folgen mehrere Fahrten mit geklauten Autos und Zweirädern, ohne Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis hat der Angeklagte nie besessen. Es folgten Einbrüche in ein Fitnessstudio am Flughafen, wo er von seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Fernseher und technisches Gerät mitgehen ließ, ein versuchter Einbruch in einen Kiosk in der Hofenfelsstraße, wo er über das Dach einsteigen wollte und scheiterte. Seine Taschenlampe fiel in den Kiosk. Ein Einbruch in einen Baucontainer, wo er hochwertiges technisches Gerät mitgehen ließ und eine Blutspur hinterließ.

Im Mai 2020 hat er, so der Staatsanwalt, auf einem Hinterhof in Contwig einen Dacia gestohlen, mit dem er in Rieschweiler-Mühlbach gegen eine Hauswand geknallt war, geflüchtet sei und in Ixheim im Gegenverkehr ein anders Fahrzeug gestreift habe. Letztendlich habe er es am Beckerswäldchen an einem Abhang abgestellt. Der Dacia im Wert von 4100 Euro rollte den Abhang hinunter, stieß gegen eine Hütte und brannte völlig aus. Der Vorwurf der Brandstiftung sei ihm nicht nachzuweisen, so der Staatsanwalt.

Dies waren alles in allem Vorwürfe, von denen jeder einzelne normalerweise vor dem Amtsgericht gelandet wäre. Der dickste Brocken, die Verfolgungsjagd mit der Polizei und der damit verbundene Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, wiegt schwer und ist mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht. Der Angeklagte war am 24. Juni 2020 vom Action-Parkplatz in Ernstweiler mit seinem alten Opel Corsa vor der Polizei geflüchtet, als zwei Beamte auf sein Fahrzeug zugingen.

Die anschließende Flucht führte über die Homburger Straße. Dabei hat der Angeklagte den verfolgenden Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei, besetzt mit vier Polizeibeamten und einer Kollegin, in der Homburger Straße touchiert und ist bis zur Albert-Schweitzer-Schule geflüchtet, wo ihn die Beamten unter einem Busch hervorzogen, unter den er zu Fuß geflüchtet war.

Er habe dabei unter Alkohol und Drogen gestanden, so Langendörfer. „Ich stütze mich auf sein Teilgeständnis. Er hat selbst zugegeben, dass es in manchen Situationen äußerst knapp war“, argumentierte der Staatsanwalt. Dem in der Homburger Straße quergestellten Streifenwagen der Polizei sei er über den Bürgersteig ausgewichen und habe beim Einscheren auf die Straße den verfolgenden Mannschaftswagen gerammt.

Langendörfer redete dem Angeklagten, unter Hinweis auf seine einschlägigen Vorstrafen, eingehend ins Gewissen: „Sie sind kriminell geworden, weil Sie es wollten. Wenn Sie es wieder nicht schaffen, wird man die Gesellschaft vor Ihnen schützen müssen. Schizophrenie ist eine Krankheit, die Sie nicht haben.“ Das Urteil soll am Donnerstag um 16 Uhr verkündet werden.

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