Kommentar
Ein Gesetz wider die Freiheit
Der Inzidenzwert – und nur der allein – soll nach dem Willen der Bundeskanzlerin und ihres Kabinetts künftig also entscheiden, wer wo noch vor die Tür darf, welche Geschäfte schließen müssen und ob Kinder in die Schule dürfen. Ein politischer Wert, der davon abhängt, wie viel getestet wird. Der nichts darüber aussagt, ob sich das Infektionsgeschehen in der Fläche oder in einer Einrichtung abspielt. Selbst Experten wie Detlev Krüger, 27 Jahre Chefvirologe an der Berliner Charité, raten von einem solchen Vorgehen ab. Ein Ausbruch im Zweibrücker Schlachthof oder in einem Kindergarten, der begrenzt und vielleicht sogar unter Kontrolle ist, soll künftig dazu führen, dass die Zweibrücker abends und nachts nicht mehr raus dürfen, dass Schulbesuche nicht mehr möglich sind, dass sich Menschen nicht mehr treffen dürfen. Das ist absurd. Nicht mehr die Verantwortlichen vor Ort bestimmen, sondern der Bund in Berlin, der dem Gesundheitsschutz jedes andere Grundrecht unterordnet. Bei den Grundrechten gibt es aber nicht ein Recht, das alle anderen aussticht. Sie existieren gleichberechtigt. Das Recht auf Freiheit zählt genauso viel wie das Recht auf Gesundheit. Doch das Gesetz wird durchgehen. Und Freiheit und Föderalismus gehen erneut ein Stück weit verloren.
