Zweibrücken
Stimmen zur „Bundesnotbremse“: „Erbärmliches Demokratieverständnis“
Die Bundestagsabgeordnete Brigitte Freihold (Die Linke) lehnt das geplante Gesetz rundweg ab. Sie schreibt in einer Pressemitteilung unter anderem: „Der Inzidenzwert ist ein untauglicher Indikator, weil er das Infektionsgeschehen nur unzureichend abbildet. Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und wissenschaftlich unbegründet.“ Freihold weiter: „Ginge es der Bundes- und Landesregierung wirklich um die Gesundheit der Menschen, würden sie massiv in das von ihnen kaputtgesparte Gesundheitswesen investieren.“ Sie macht CDU, CSU und SPD dafür verantwortlich, „dass die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt wurde“ und bescheinigt den genannten Parteien „ein erbärmliches Demokratieverständnis“.
Der Direktor des Bielefelder Amtsgerichtes, Jens Gnisa, verfasste jüngst einen in den Medien viel beachteten Beitrag auf der Internetplattform Facebook zu dem Thema. Mit dem geplanten Gesetz schieße der Bund deutlich über alle Grenzen der Verhältnismäßigkeit hinaus, so Gnisa. Er spricht von einem nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown, sollte das Gesetz durchgehen.
Ausgangssperren umstritten
Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, der bis 2020 auch politisch tätig war und im Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) für das Amt des Landrates kandidierte, sprach von einer Nichtachtung der Justiz, wenn ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren verhängt werden. Gerichte hätten immer wieder die Wirkung solcher Maßnahmen bezweifelt.
Bernhard Thurn, Präsident des Oberlandesgerichts in Zweibrücken, sieht das Ganze grundlegend anders. „In der Sache kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein. Das ist aber eine politische Frage. Erst Recht ist es abwegig, von einer ’Nichtachtung der Justiz’ zu sprechen“, macht Thurn deutlich. Denn es gebe momentan überhaupt keine einheitliche rechtliche Auffassung. „Teilweise werden von den Gerichten die in Rede stehenden Maßnahmen für verhältnismäßig erachtet, teilweise werden sie als nicht (mehr) angemessen eingeschätzt. Es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an und natürlich auch auf die jeweilige Einschätzung des entscheidenden Gerichts, die natürlich auch subjektive Elemente enthält, da es keine sozusagen naturwissenschaftlich belegbare ’richtige’ Lösung gibt“, erklärt Thurn.
Thurn: Politik muss abwägen
Er persönlich halte das geplante Gesetz nicht wie Gnisa für offensichtlich unverhältnismäßig. Die Regierung müsse abwägen zwischen Schutzpflichten und Grundrechtseingriffen. „Dabei spielt natürlich auch die in erster Linie politisch zu beurteilende Frage eine Rolle, welches Gewicht man den verschiedenen Positionen beimisst: Steht der Gesundheits- und Lebensschutz im Vordergrund, oder lässt man den Dingen mehr oder weniger freien Lauf, wie das durchaus ja auch in anderen Staaten der Welt gemacht wird, um den persönlichen Freiheiten uneingeschränkte Wirkung zukommen zu lassen“, so Thurn.
Über alle Maßnahmen lasse sich mit guten Gründen politisch streiten. Auf juristischer Seite müsse indes darauf geachtet werden, dass die politisch gewährten Ermessengrenzen eingehalten werden. „Das wird möglicherweise das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben“, meint Thurn.
Nachgefragt haben wir auch bei den Bundestagsabgeordneten Angelika Glöckner (SPD) und Anita Schäfer (CDU). Beide Anfragen blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
