Zweibrücken Die Rastatter Prozesse: Ausstellung im Oberlandesgericht

Die Ausstellung über die Kriegsverbrecherprozesse ist ab sofort im Zweibrücker Schloss zu sehen.
Die Ausstellung über die Kriegsverbrecherprozesse ist ab sofort im Zweibrücker Schloss zu sehen.

An die Militärprozesse, bei denen nach Kriegsende Naziverbrecher abgeurteilt wurden, erinnert nun das Oberlandesgericht in Zweibrücken mit einer Ausstellung.

Seit Freitag, 16. September, lädt Bernhard Thurn, der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, zur Ausstellung „Die Rastatter Prozesse – NS-Verbrechen vor Gericht“ ins Foyer des Zweibrücker Schlosses ein. Bis zum 9. November informieren großformatige Bild- und Texttafeln darüber, wie die Justiz in der Zeit von 1946 bis 1948 die Verbrechen aufgearbeitet hat, die das Nazi-Regime in Lagern in Südwestdeutschland begangen hatte.

Unter anderem werden grausige Exzesse thematisiert, die sich seinerzeit im Saarbrücker Gestapo-Gefangenenlage „Neue Bremm“ an der heutigen französischen Grenze abgespielt haben. „Nirgendwo war es so schlimm wie auf der ,Neuen Bremm’“, erinnerte sich etwa der Zeitzeuge Roger Vanovermeir an seine Leiden in dem berüchtigten Lager. „Alles geschah dort mit einer unglaublichen Brutalität. Auf der ,Neuen Bremm’ geschahen Unmenschlichkeit und Morden in kleinem Maßstab, quasi auf handwerkliche Art“, so Vanovermeirs Aussage auf einer der Infotafeln. Breiten Raum in der Ausstellung nimmt der Prozess gegen die Völklinger Industriellenfamilie Röchling ein.

62 Todesurteile vollstreckt

Am 2. März 1946 hatte sich das Oberste Gericht für die damalige französische Besatzungszone im Rastatter Schloss eingerichtet: das Tribunal General du Gouvernement Militaire de la Zone Française d’Occupation en Allemagne et en Autriche. Mehr als 2000 Anklagen wurden damals in dem badischen Schloss bei den sogenannten Rastatter Prozessen erhoben. Am Ende verhängte das Tribunal 105-mal die Todesstrafe. 62 dieser Todesurteile wurden tatsächlich vollstreckt.

Zahlreiche Fotos, Dokumente und die Wiedergabe der Berichterstattung aus und über die Prozesse aus der Nachkriegszeit machen die Ausstellung für die Besucherinnen und Besucher zu einem lebendigen und intensiven Erlebnis, das nachwirkt. Ein besonderes Angebot ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, für die der Ausstellungsbesuch auch in Form einer „Quiz-Rallye“ möglich ist.

Info

Die Sonderausstellung im Zweibrücker Schloss ist montags bis donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet . Der Eintritt ist frei.

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