Hornbach
82-Jähriger erschießt aus Versehen drei Pferde – Strafe steht fest
Ein 82-jähriger Landwirt hat in der Nacht zum 13. Februar drei Pferde und einen Fuchs auf einer Koppel bei Hornbach erschossen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Zweibrücken Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung gestellt, teilt Staatsanwalt Felix Huth auf Nachfrage mit. Und er schildert auch, wie sich die Tat in den Augen der Staatsanwaltschaft abgespielt hat: Der Landwirt habe aus dem Fenster seines Anwesens zunächst einen Fuchs erschossen. Kurze Zeit später habe er mit dem auf seiner Waffe montierten Wärmebildobjektiv weitere „rote Punkte“ gesehen. Er habe auf die Punkte geschossen, ohne genau zu erkennen, um welches Tier es sich handelte. „Dabei ging er – irrigerweise – davon aus, dass es sich hierbei ebenfalls um Füchse handelte, wobei dieser Irrtum bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre“, erklärt Staatsanwalt Huth.
Richter erlässt Strafbefehl
Zwei der drei erschossenen Pferde gehörten dem Landwirt selbst, das dritte einem 60-Jährigen aus dem Landkreis. Laut Kreisverwaltung hatte der Landwirt seit 2003 einen Jagdschein und seit 2004 eine Waffenbesitzkarte. Auf letzterer seien eine Kurzwaffe und drei Langwaffen eingetragen. Die Tatwaffe hatte die Polizei bereits am Tag der Tat beschlagnahmt. Sämtliche anderen Waffen in Besitz des Schützen, die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein seien von der Waffenbehörde des Landkreises eingezogen worden.
„Der Strafbefehl – über den ein Richter des Amtsgerichts entschieden hatte – ist mittlerweile rechtskräftig“, sagt Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl. Der Landwirt habe keinen Einspruch eingelegt, daher gab es keine mündliche Verhandlung. Verhängt wurde laut Biehl eine Geldstrafe von 1200 Euro, die Waffe nebst Zubehör – insbesondere dem Wärmebildsensor und dem Fernrohr – sei eingezogen worden. Weiterhin wurde ein Jagdverbot von einem Jahr ausgesprochen.
Die Tierrechtsorganisation Peta hatte sich ein paar Tage nach dem Vorfall zu Wort gemeldet und gefordert, „dass dieser Jäger nie wieder eine Waffe in der Hand halten darf.“ Wird der Jäger seine Waffenbesitzkarte und seine Waffen wiederbekommen? Wird er in einem Jahr seinen Jagdschein zurückbekommen und wieder jagen dürfen? Wird vorher geprüft, ob er physisch und psychisch geeignet ist, um auf die Jagd zu gehen? Auf eine RHEINPFALZ-Anfrage im März antwortete die Waffen- und Jagdbehörde, dass sie das Ermittlungsergebnis beziehungsweise ein eventuelles Gerichtsverfahren abwarten wolle und erst dann eine Entscheidung hinsichtlich des Schützen treffen werde. Auf RHEINPFALZ-Anfragen in dieser Woche mit der Info über die Gerichtsentscheidung sagte die Behörde, sie werde nun die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Betroffenen überprüfen.