Zweibrücken
26-Jähriger wegen Falschaussage in Totschlagsprozess zu Geldstrafe verurteilt
Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann warf dem 26-Jährigen vor, bei einem Prozess im Januar am Landgericht, in dem es um versuchten Totschlag ging, als Zeuge falsch ausgesagt zu haben. Er habe uneidlich ausgesagt, dass er, als er am Tatort erschien, den des versuchten Totschlags Angeklagten mit einem Stock in der Hand, aber nicht damit auf sein Opfer einschlagend gesehen habe. „Diese Aussage war falsch“, betonte die Oberstaatsanwältin. Denn bei der polizeilichen Vernehmung – in zeitlich näherem Abstand zur Tat – habe er ausgesagt, dass der Täter mit dem Stock drei- oder viermal auf sein Opfer einschlug, als er an den Tatort kam. Der Angeklagte sei dennoch Anfang Februar dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, so Goldmann.
Sein Mandant sei verheiratet, habe zwei kleine Kinder und arbeite seit 2020 als Sicherheitsfachmann, führte Verteidiger Rainer Fuchs vor Gericht aus. Eine Falschaussage liege ihm fern. In der Hauptverhandlung des Totschlagprozesses habe der 26-Jährige versucht, aus seiner Erinnerung heraus auszusagen. Er habe keinen Kontakt zu dem Angeklagten oder dessen Familie gehabt und auch keine Motivation, für oder gegen den Angeklagten zu sprechen. „Mein Mandant war neben der Spur und hätte einen Zeugenbeistand gebraucht“, meinte Fuchs. Der 26-Jährige leide seit seiner Kindheit an ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) und habe Probleme damit, etwas aus seinem Langzeitgedächtnis abzurufen. Seit der Schulzeit sei er deswegen in medikamentöser Behandlung. Der Verteidiger wies darauf hin, dass seinem Mandanten im Falle einer Verurteilung berufliche Konsequenzen drohten.
Familiäre Ausnahmesituation
Dies war für Oberstaatsanwältin Goldmann Anlass, darauf hinzuweisen, dass dem Angeklagten wegen der uneidlichen Falschaussage eine Freiheitsstrafe droht. Im Falle eines Geständnisses käme für sie aber eine Geldstrafe zu 120 Tagessätzen infrage. Bei über 90 Tagessätzen bedeutet dies einen Eintrag ins Bundeszentralregister. Der Betroffene gilt als vorbestraft, was wiederum berufliche Auswirkungen für den in der Sicherheitsbranche Tätigen haben könnte.
Sein Mandant habe im Zeugenstand versäumt, auf seine familiäre Ausnahmesituation hinzuweisen, so der Verteidiger. Denn kurz zuvor sei dessen Sohn per Notkaiserschnitt zur Welt gekommen. „Er hat bei Gericht versäumt, zu sagen, dass er sich nicht mehr genau erinnert“, meinte Goldmann. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinem Mandanten zu beraten, erklärte der Verteidiger, dass dieser die Falschaussage einräumt.
Falsche Worte gewählt
Der Angeklagte habe sich mit seinem Geständnis gerettet, meinte die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer. Ob ihm eine Geldstrafe berufliche Schwierigkeiten bereite, sei unklar. Eine Freiheitsstrafe, die im Bereich des Möglichen gewesen sei, hätte ihm jedoch größere Schwierigkeiten eingebracht. „Ob die Falschaussage eine versuchte Strafvereitelung war, wissen wir nicht. Aber es war eine Aussage zugunsten des Angeklagten.“ In dem Verfahren sei es um versuchten Totschlag gegangen, und die Aussage des Zeugen sei extrem wichtig gewesen. „Es war ja kein Hasendiebstahl“, so Goldmann. Sie beantragte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro, der die Richterin in ihrem Urteil schließlich folgte. Der Verteidiger hatte mit seinem Antrag, es bei 90 Tagessätzen zu belassen und damit eine Vorstrafe zu vermeiden, keinen Erfolg.
„Es war nicht meine Intention, das Gericht wissentlich zu täuschen“, beteuerte der Angeklagte in seinem Schlusswort. „Ich habe die falschen Worte gewählt und bin jetzt schlauer, wie man sich vor Gericht zu verhalten hat. Mit einem Gerichtsbeistand wäre mir das nicht passiert.“