Pirmasens / Zweibrücken 38-jähriger muss wegen versuchten Totschlags viereinhalb Jahre hinter Gitter

Das Zweibrücker Landgericht.
Das Zweibrücker Landgericht.

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist am Mittwoch ein 38-jähriger Pirmasenser von der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken zu viereinhalb Jahre Haft verurteilt worden.

Mit dem Urteil gegen den 38-Jährigen liegt die Kammer ein halbes Jahr unter dem Antrag der Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann. Der Verteidiger plädierte auf gefährliche Körperverletzung und forderte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten für seinen Schützling. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 10. Juli 2023, mittags um 12 Uhr, seinen 58-jährigen Nachbarn vom Nachbarhaus gegenüber in der Pirmasenser Herzogstraße fast tot geschlagen hat. „Blutüberströmt und schwerst verletzt wurde das Opfer zunächst in die Pirmasenser Klinik verbracht und von dort aus mit dem Hubschrauber in die Homburg Uniklinik geflogen“, schilderte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog.

Wegen der schweren Kopfverletzungen und der vielen Verletzungen am Körper attestierten die Homburger Rechtsmediziner „potenzielle Lebensgefahr“ beim 58-jährigen. Herzog ging nach seinem Urteilsspruch noch einmal auf die Gefährlichkeit der Schläge, insbesondere auf den Kopf des Opfers durch den Anklagten ein. „Der Angeklagte hat mit allem was er fand – einem Schlagstock, einer Flasche und einem Sektkübel – auf sein Opfer mit voller Kraft eingeschlagen, nachdem die beiden vom dritten Stock in die Etage darunter fielen.“ Am Knüppel, mit dem der Angeklagte auf sein Opfer eingedroschen hatte, hafteten dessen Kopfhaare, so Herzog.

Verteidiger kündigt Revision an

Ausgegangen ist der Streit im dritten Stock vor der Wohnungstür des 58-jährigen. Dort eskalierte der Konflikt mit der Folge, dass beide bis auf das nächste Podest die Treppe hinabstürzten. Für das Urteil habe sich die Kammer mitunter auf die Aussage eines Nachbarn bei der Kriminalpolizei gestützt. Der ist an diesem Mittag auf der Straße durch laute Schreie aus dem Nachbarhaus aufmerksam geworden und ins Haus geeilt, wo das Opfer auf dem Podest am Boden gelegen habe. Der Angeklagte habe mit einem Stock mit voller Wucht drei bis viermal auf ihn eingeschlagen. In seiner Aussage vor Gericht revidierte der Zeuge diese Aussage. „Ich habe drei Schläge wahrgenommen, aber nur einen Schlag gesehen, als ich am Podest ankam“, sagte er. Diese abgeschwächte Aussage nahmen ihm weder das Gericht noch die Oberstaatsanwältin ab. Dass sich die Familie des Angeklagten durch den Nachbarn bedroht gefühlt habe, rechtfertige diese Tat nicht, so Herzog. Der Verteidiger erklärte der RHEINPFALZ, dass er dieses Urteil überprüfen lasse. Das heißt: Er geht in Revision.

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