Speyer Viadukt: Deshalb hat das Gericht im Sinn der Stadt entschieden
Am Donnerstag ist die Begründung für das „Viadukt-Urteil“ des Verwaltungsgerichts Neustadt veröffentlicht worden. Demnach war es zulässig, dass die Stadt gegen den Willen der Grundstückseigentümer eine Duldungsverfügung zur Sanierung des Baudenkmals „Viadukt“ in der Speyerer Bahnhofstraße erlassen hat. Die Brücke steht teilweise auf Privatgelände, das vom Guesthouse genutzt wird.
Das Gericht zielt in seiner Begründung auf den Schutz des Viadukts als „unbewegliches Kulturdenkmal“ ab. Die Brücke müsse durch die Stadt als überwiegende Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast saniert werden, da sie sich in einem sehr kritischen Gesamtzustand befinde. Die Duldungsverfügung sei verhältnismäßig. Die Nutzung der Grundstücksflächen der Antragstellerin sei zur ordnungsgemäßen Sanierung unumgänglich. Größere Flächen des Guesthouse-Parkplatzes würden erst im Oktober 2025 benötigt, wenn die sanierte Brückenkonstruktion wieder eingebaut sei. Bei dahin hätten Eigentümer ausreichend Zeit, sich für den Hotelbetrieb darauf einzustellen.
Dass die vorbereitenden Arbeiten der Stadt unmittelbar beginnen können, liege in überwiegendem öffentlichen Interesse, so die Richter: Die aus Steuermitteln begonnene Instandhaltung könne wegen des Risikos fortschreitender Schäden an der Brücke nicht auf unbestimmte Zeit hinausgezögert werden. Gegen den Beschluss können die Eigentümer noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Zuletzt hatten sie das noch nicht gemacht. Die Bauarbeiten am Sockel des Viadukts haben wieder begonnen.