Speyer
Verletzte kann sich bei Polizei-Besuch kaum auf Beinen halten
Die Polizistin war von der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal als Zeugin geladen worden, weil sie im Rheinland in Amtshilfe für die pfälzischen Kollegen sowohl die Verletzte, als auch deren Eltern vernommen hatten. Sie arbeitet in einer Abteilung, zu deren Zuständigkeit häusliche Gewalt gehört. In dem Bericht über ihren „schlimmsten Fall“ bestätigte sie mit vielen Details das, was die Verletzte und deren Freundin ausgesagt hatten.
Die Kommissarin gab auch den Eindruck wieder, dass die junge Frau trotz allem noch lange die rosarote Brille aufgehabt habe und immer wieder geglaubt habe, sie könne den Angeklagten ändern. Ihre Aussagen wurden von den drei Verteidigern Ute Mannebach-Junge, Matthias Scheller und Andreas Flory ziemlich in die Mangel genommen, was den seelischen Zustand der Verletzten und ihre Unfähigkeit, sich vom Angeklagten zu lösen, betraf.
Nachbarin sagt aus
Neben weiteren Ermittlern war am vierten Verhandlungstag auch eine Nachbarin des Angeklagten auf der Zeugenbank. Sie wohnt in Speyer-Nord in einem Mehrparteienhaus direkt über der Wohnung vom Angeklagten und seiner Mutter. Die junge Frau klingelte demnach eines Samstagmorgens früh gegen 7 Uhr an ihrer Wohnungstür und bat weinend um Hilfe wegen einer Verletzung am Fuß. Die Nachbarin berichtete, sie habe sie hereingebeten. Die junge Frau habe berichtet, sie habe sich gestoßen, die Nachbarin jedoch geantwortet, sie solle nicht lügen, das sehe eher nach Gewalt aus. Das habe sie dann auch zugegeben: Ihr Freund habe das getan. Sie habe jedoch keine genaueren Angaben gemacht, nur geweint. Die Nachbarin habe Polizei und Krankenwagen gerufen. Gegenüber den Einsatzkräften sei die Betroffene dabei geblieben, dass sie sich gestoßen habe.
Dieser Vorfall sei der einzige Kontakt gewesen, den sie miteinander gehabt hätten, so die Nachbarin. Die seltenen Male, wenn die junge Frau aus der Wohnung kam, sei sie immer in der Begleitung des Angeklagten gewesen. In der Wohnung sei es häufig laut gewesen, er habe eine laute Stimme und habe ständig geschrien oder geschimpft oder laute Musik in der Nacht laufen lassen, so dass sie die Polizei habe rufen müssen, berichtete die Nachbarin.
Frau in schlimmem Zustand
Die anschließend vernommenen Polizisten der Speyerer Dienststelle bestätigten den Sachverhalt. Bei ihrem letzten Einsatz in der Wohnung im Oktober 2020 hätten sie die junge Frau verletzt vorgefunden, Blut sei aus der Nase gekommen, eine Beule habe sie an der Stirn gehabt und sie habe sich kaum auf den Beinen halten können, habe auch immer wieder kurz das Bewusstsein verloren. Sie sei dann in ein Krankenhaus, wo eine Rückenverletzung diagnostiziert worden sei. Der Angeklagte sei damals geflohen.
Der Prozess unter Vorsitz von Uwe Gau wird am Montag fortgesetzt. Diesmal teilte der Richter mit, dass er seit Tagen einen für einen der nächsten Termine geladenen Zeugen telefonisch nicht erreichen könne. Dieser wohne in Bad Neuenahr-Ahrweiler und könnte von der Flutkatastrophe betroffen sein. Andere Ursachen dürfte es haben, dass derzeit auch die verletzte Ex-Freundin des Angeklagten telefonisch für das Gericht nicht erreichbar ist. Hier will ihr Rechtsanwalt vermitteln.