Speyer Stichwort: Einzelhandelskonzept

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Zweck eines kommunalen Einzelhandelskonzepts ist es insbesondere, die gemeindlichen Zielvorgaben für die künftige Entwicklung des Einzelhandels innerhalb des Gemeindegebiets unter Beachtung der übergeordneten Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung auszuarbeiten. Es wird darin die Versorgungsqualität in der Gemeinde geklärt und geprüft ob Handlungsbedarf besteht, um die örtliche Nahversorgung zu sichern oder zu entwickeln. Dabei gilt es zu beachten, ob die betreffenden Orte Ober- oder Mittelzentren sind, ob sie als Grundzentren (Römerberg und Dudenhofen) gelten oder ob sie keine zentrale Funktion erfüllen (Harthausen, Hanhofen). Im Einheitlichen Regionalplan sind Obergrenzen von 2000 Quadratmeter Verkaufsfläche für Einkaufsmärkte in Grundzentren und 1600 Quadratmeter für Märkte in Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohner ohne zentralörtliche Funktion festgehalten. In der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen ist durch den Zusammenschluss Römerbergs mit der alten Verbandsgemeinde Dudenhofen ein neues Einzelhandelskonzept nötig geworden.

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