Speyer
Neue Satzung: Bäume vor Axt und Säge geschützt
Die erste Baumschutzsatzung für den Stadtbereich hat den Stadtrat passiert. Nicht alle waren damit einverstanden: FDP, AfD sowie Freie Wähler bemängelten eine unnötige Reglementierung, weil die Speyerer ganz überwiegend vorbildlich mit den Bäumen auf ihren Flächen umgingen. Das sorgte bei dem Votum für vier Gegenstimmen, insgesamt stand aber eine breite Mehrheit.
Verboten ist es demnach in Zukunft, Bäume mit Stammdurchmessern von 80 Zentimetern oder mehr zu fällen. Ausnahmen sind etwa bei unzumutbarer Härte möglich, aber genehmigungspflichtig. „Ein wichtiges Instrument ist dabei die Verpflichtung zu hochwertiger Ersatzpflanzung, sofern ein Baum doch gefällt werden muss“, so die Stadt.
300 bis 500 Euro würden für einen „Ersatzbaum“ anfallen, rechnet das Umweltamt vor. Noch nicht beschlossen, aber angeregt wird zusätzlich eine Genehmigungsgebühr. Die Stadt rechnet nämlich mit großem Genehmigungsaufwand sowie 250 bis 300 zusätzlichen Arbeitsstunden pro Jahr. Sie kalkuliert dies am Beispiel der Stadt Landau, die schon eine solche Satzung hat und 100 Anträge in einem Winterhalbjahr auf den Tisch bekommen habe.
Bußgelder bis zu 20.000 Euro
Die Satzung definiert auf sechs Seiten mögliche Fälle und wird ergänzt von einem Bußgeldkatalog mit Strafen von bis zu 20.000 Euro. 50 bis 2000 Euro kann es demnach kosten, wenn ein Bürger der Verwaltung nicht ehrlich über „seine“ Bäume Auskunft gibt: Der Baumbestand auf privaten Grundstücken sei nicht kartiert. Daher seien Einsicht, Mithilfe der Bevölkerung und Luftbilddaten erforderlich, um die neue Satzung anwenden zu können.
Solche Schwierigkeiten bei der Handhabung führten auch die Kritiker der neuen Regelung an. Claus Ableiter (FW) wütete gegen frühere städtische Baumfällungen am Guido-Stifts-Platz, im Auwald oder in Speyer-Nord und kassierte eine Rüge der Oberbürgermeisterin. Petra Zachmann (Grüne) warb für erhöhten Baumschutz, CDU, SWG und SPD lobten das Papier als Kompromiss, Aurel Popescu (Linke) schalt Speyer als „Stadt der Versiegelung“.
