Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Nachbarschaftsstreit mit fatalem Ende: 63-Jähriger verliert Auge

Amtsgericht Speyer: „Freispruch“ hieß es für einen 55-Jährigen am Schöffengericht.
Amtsgericht Speyer: »Freispruch« hieß es für einen 55-Jährigen am Schöffengericht.

Ein Speyerer hat sein Opfer so stark verletzt, dass dieses auf einem Auge stark an Sehkraft verlor. Trotzdem wurde der 55-jährige Angeklagte freigesprochen.

Im Strafverfahren gegen einen 55-jährigen Speyerer, der in einem Streit seinen Nachbarn mit einem Teppichmesser verletzt hatte, gibt es ein Urteil am Amtsgericht. Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Mann wurde freigesprochen, weil Notwehr nicht auszuschließen war. Auch die Aussagen der drei Zeugen am letzten Verhandlungstag konnten keine Klarheit schaffen. Ein vierter Zeuge, der bereits zum ersten Termin geladen, aber durch die Polizei nicht aufzufinden war, war wieder nicht erschienen. Die Prozessbeteiligten einigten sich, seine frühere polizeiliche Vernehmung als Teil der Beweisaufnahme zu verlesen.

Es war an einem Januarabend 2024, als die beiden Kontrahenten, damals Nachbarn in der Notunterkunft in der Industriestraße, in Streit gerieten. Es war nicht das erste Mal und auch nicht der erste Streit an diesem Tag. Dabei hatte ein beim ersten Termin aussagender Polizeibeamter gesagt, die Kontrahenten gehörten zu den friedlicheren Bewohnern. Noch am Tag vorher hatte ein Zeuge, der offenbar Hausmeister-Funktionen ausübt, laut seiner Aussage einen Streit der beiden geschlichtet.

Eine ansehnliche Vorstrafenliste

Nachdem der später Verletzte einige Zeit wegen eines Krankenhausaufenthalts abwesend war, fand er es notwendig, „Präsenz zu zeigen“, wie er sich ausdrückte, und hatte sich vor seine Wohnung gesetzt. Ein Freund des Angeklagten, auch er als Zeuge vernommen, hatte diesen am späten Nachmittag besucht. Die beiden hatten geredet und ein paar Bier getrunken. Als er gehen wollte, habe sich der später Verletzte in den Weg gestellt und sich über den Lärm beklagt. Es blieb nicht beim Streit mit Worten, sondern man habe sich gegenseitig „gestumpt“, bis der Zeuge sich leicht am Bein verletzt habe.

Der Angeklagte habe ihn nach Hause begleitet, sei neben ihm hergegangen, während er das Fahrrad geschoben und sich immer wieder abgestoßen habe. Weiteren Streit habe er nicht mitbekommen, die Atmosphäre war aber offenbar aufgeheizt. Was dann genau passierte, blieb unklar. Sowohl der Hausmeister als auch der nicht Erschienene, dessen Aussage verlesen wurde, kamen dann erst wieder hinzu, als die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten laut schrie und der Verletzte blutete.

Es blieb dann im Wesentlichen bei dem, was die Zeugen beim ersten Termin ausgesagt hatten: Man war verbal aneinandergeraten, aus „Gestumpe“ wurde mehr, wobei nicht auszumachen war, wer angefangen hatte. Der Angeklagte habe gern provoziert, der Verletzte hatte eine ansehnliche Vorstrafenliste vorzuweisen. Als der Streit eskalierte und die Lebensgefährtin nichts ausrichten konnte, gab sie eine volle Ladung Pfefferspray ab. Der Angeklagte, so sagte dieser beim ersten Termin, habe dann gar nichts mehr gesehen und wild mit dem Teppichmesser, das er zufällig in der Tasche hatte, herumgefuchtelt, um das Opfer auf Abstand zu halten.

Er habe sich nur gewehrt – allerdings mit der fatalen Folge, dass das 63-jährige Opfer dabei ein Auge verlor. Die Art der planlos wirkenden Verletzungen stütze durchaus diese Aussage, meinte Richterin Sascha Umealo-Wells bei der Urteilsbegründung. Größere Klarheit war nicht herzustellen, und Notwehr war nicht auszuschließen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende auf Freispruch. Verteidiger Jens Miller schloss sich gerne an, und nach sehr kurzer Beratung lautete auch das Urteil auf Freispruch.

x