Speyer
Vor dem Amtsgericht: Bei Streit Auge verloren
Vor dem Schöffengericht war ein 55-jähriger Speyerer wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Er soll im Januar 2024 einen 63-Jährigen während einer Auseinandersetzung mit einem Teppichmesser verletzt haben. Er hatte ihm laut Anklage eine Reihe von Schnitten beigebracht und ihn insbesondere am Auge so schwer verletzt, dass er operiert werden musste. Dem Geschädigten musste ein Implantat eingesetzt werden.
Es war im Gerichtssaal alles andere als einfach, sich nach den Aussagen des Angeklagten, des Angegriffenen und der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, die Zeugin des Streits war, ein genaueres Bild vom Geschehen zu machen. Es hatte sich an einem Abend vor Sozialwohnungen in Speyer, die damals alle Beteiligten bewohnten, abgespielt. Die erheblichen Verletzungen durch Schnitte an Gesicht und Hals des 63-Jährigen waren belegt durch Fotos.
Verschiedene Versionen
Aber wie war es dazu gekommen? Und vor allem: warum? Hatte der Angreifer sich in Wirklichkeit gewehrt und dabei mit dem zufällig in seiner Tasche befindlichen Teppichmesser wild um sich geschlagen, ohne sehen zu können, was er anrichtete, wie er behauptete? Seine Lebensgefährtin habe mit Pfefferspray versucht, die Kontrahenten zu trennen, wobei der Angeklagte die ganze Ladung abbekommen habe und nichts mehr sehen konnte, wie er aussagte. Auch sei bei seinem Teppichmesser die Klinge abgebrochen gewesen, und das später von der Polizei gefundene – mit vollständiger Klinge – sei gar nicht seines. Sein beschädigtes müsse noch irgendwo im Gebüsch liegen, die Polizei habe nur nicht ordentlich gesucht.
Der Polizist als Zeuge, der mit Kollegen zum Tatort gekommen war, sagte jedoch aus, dass sehr sorgfältig gesucht worden sei und dass eine Spur von Blutstropfen zu dem Messer geführt habe. Im Übrigen meinte er, dass die beiden Kontrahenten eigentlich zu den friedlicheren Bewohnern der Unterkunft zählten. Nicht auszuschließen war vor Gericht, dass auch der Konsum von Rauschmitteln, sei es Alkohol oder anderes, eine Rolle gespielt hatte, obwohl der Konsum geleugnet wurde. Dem Verletzten hatte man nachts, Stunden später, eine Blutprobe entnommen, die 0,86 Promille ergeben hatte. Ein paar Bier habe er schon gehabt, meinte er.
Männer belauerten sich
Zwischen beiden Männern hatte es schon mehrfach vorher Auseinandersetzungen gegeben, auch tätliche, die jedoch nicht so wie an diesem Abend ausgeartet waren. Einen konkreten Anlass hatte es dabei laut Ergebnis der Beweisaufnahme nicht gegeben, außer dass beide sich regelrecht belauert hatten und offenbar mit einer Eskalation rechneten. Jeder sah den anderen als gefährlichen Feind. Der Verletzte, um einiges größer und eher kräftiger als der Angeklagte, war sich sicher, dass dieser ihn umbringen wollte.
Er fing an zu weinen, als er seine Situation und seine Erkrankungen schilderte, die bei der Tat erworbenen und die sowieso schon vorhandenen.
Ein Rechtsgespräch des Gerichts mit Verteidiger Jens Miller und der Staatsanwältin blieb ohne Ergebnis. Am Ende beschloss das Gericht einen Fortsetzungstermin für Montag, 2. Juni. Dann sollen drei weitere Zeugen aussagen. Einer der drei war zum ersten Termin nicht erschienen und muss nun ein Ordnungsgeld zahlen.