Waldsee RHEINPFALZ Plus Artikel Missbrauch auf Campingplatz: 78-Jähriger gibt Übergriffe zu

Die Siebte Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hat den 78-Jährigen erneut wegen Missbrauchs verurteilt.
Die Siebte Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hat den 78-Jährigen erneut wegen Missbrauchs verurteilt.

Im Mai 2025 ist ein Ludwigshafener wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Warum er erneut vor Gericht stand.

Im vergangenen Jahr verurteilte die Siebte Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal den damals 77-Jährigen, weil er auf dem Campingplatz in Waldsee zwischen Juni 2021 und Juni 2024 fünf Mädchen sexuell missbraucht oder belästigt hatte. Am Mittwoch wurde der mittlerweile 78-Jährige von der gleichen Kammer erneut wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Die Haftstrafe wurde auf sieben Jahre und drei Monate erhöht.

Die Mädchen, um die es in dem Verfahren 2025 ging, waren bei den Übergriffen alle noch keine 14 Jahre alt. In dem jetzigen Prozess ging es um den sexuellen Missbrauch eines damals zehnjährigen Mädchens in zwei Fällen im Juli 2024 – ebenfalls auf dem Waldseer Campingplatz. Die beiden Taten waren bei dem Prozess im vergangenen Jahr bekannt gewesen, das Verfahren war jedoch abgetrennt worden.

Anwalt bremst Angeklagten aus

Das Mädchen lebt in der Schweiz, die Kammer hatte über ein Rechtshilfeersuchen die dortige Justiz gebeten, dass es bei der Schweizer Polizei aussagen kann und dabei eine Videoaufnahme gemacht wird. Das hatte einige Zeit gedauert. Da der mittlerweile 78-Jährige in Untersuchungshaft war und diese in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern darf, konnte mit dem Prozess nicht so lange gewartet werden.

Bei dem Prozess im vergangenen Jahr hatte der zum damaligen Zeitpunkt nicht vorbestrafte Ludwigshafener die Vorwürfe bestritten. Nun teilte Rechtsanwalt Thilo Schwarz am Mittwoch im Namen seines Mandanten mit: „Die Vorwürfe werden in vollem Umfang eingeräumt.“ Der Angeklagte bestätigte dies. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sagte der 78-Jährige, dass er nach Juli 2024 Kontakt zu dem Mädchen, ihrer Schwester und ihrem Bruder gehabt habe. Er sei bei der Familie eingeladen gewesen, die Kinder hätten ihn umarmt und alles sei in Ordnung gewesen. Sein Anwalt verhinderte, dass der Angeklagte weiter redete. Denn weitere Ausführungen dieser Art hätten bei der Kammer zu Zweifeln am Geständnis führen können.

Mutter kämpft mit den Tränen

Das zehnjährige Mädchen ist die Enkelin der Lebensgefährtin des 78-jährigen. Laut Anklage hatte die Frau, ebenso wie der Angeklagte, einen Wohnwagen auf dem Campingplatz stehen. Wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft in der Anklage ausführte, hätten beim ersten Vorfall die drei Kinder, ihre Großmutter und der Angeklagte in dessen Wohnwagen Fernsehen geschaut. Die Frau, Bruder und Schwester seien eingeschlafen, der Angeklagte habe dann die Zehnjährige im Intimbereich berührt. Zum zweiten Vorfall sei es eine Woche später gekommen.

Die Mutter des Mädchens berichtete, dass die drei Kinder bei ihrer Schwiegermutter auf dem Campingplatz waren, weil sie selbst für eine Prüfung gelernt habe. Ihre Schwiegermutter sei erst seit 2022 mit dem 78-Jährigen liiert, die Kinder hätten den Mann in dieser Zeit etwa fünf Mal gesehen. Die 42-Jährige, die bei ihrer Aussage immer wieder mit den Tränen kämpfte, sagte, dass ihre Schwägerin einige Tage, nachdem die Kinder zur Großmutter gebracht worden waren, bei ihr angerufen habe. Sie habe gesagt, dass sie zu Besuch auf dem Campingplatz gewesen sei und festgestellt habe, dass es den Kindern nicht gut gehe. Sie habe dann mit der Zehnjährigen telefoniert, die geschrien und gesagt habe, es sei „ganz schrecklich“.

Wie die Frau berichtete, wirft ihre Tochter ihr immer noch vor, dass sie die Kinder nicht sofort abgeholt habe, da ihr das Lernen wichtiger gewesen sei. Das Mädchen habe sich seit dem Aufenthalt auf dem Campingplatz sehr verändert, sei in sich gekehrt, in der Schule schlechter geworden, lasse sich nicht von Erwachsenen anfassen und habe massive Schlafprobleme. Die ältere Schwester mache sich Vorwürfe, dass sie nicht auf das Mädchen aufgepasst habe. Nach Angaben der Mutter hat der Angeklagte einige Zeit nach den Vorfällen bei ihrem Mann angerufen, gesagt, dass er das Mädchen intim angefasst habe, und sich entschuldigt.

78-Jähriger beklagt sich in Schlusswort

Tobias Hahn, Rechtsanwalt der Familie, forderte in einem sogenannten Adhäsionsantrag, dass der 78-Jährige Schadensersatz sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 15.000 Euro zahlen soll. Schwarz erklärte, sein Mandant sei bereit Schmerzensgeld zu zahlen, doch nicht in dieser Höhe. Auch müssten damit alle Ansprüche abgegolten sein. Das lehnte Hahn ab. Die Kammer entschied nicht über den Adhäsionsantrag. Eine Strafkammer muss das nicht, da es Zivilrecht betrifft.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Familienanwalt Hahn forderten in ihren Plädoyers eine Erhöhung der Haftstrafe auf acht Jahre. Schwarz plädierte für eine Erhöhung auf sieben Jahre und drei Monate. Der Angeklagte beklagte sich in seinem letzten Wort darüber, dass er im Gefängnis keine Therapie bekomme. Er sei „ein Mensch, dem geholfen werden müsste“.

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