Speyer Landnotizen: Überfall auf Gaststätte: Urteil rechtskräftig

Das Urteil im Prozess zu dem Überfall auf die Gaststätte des Dudenhofener Geflügelzuchtvereins im Februar 2012 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Anwalts des verurteilten Speyerers verworfen. Das Landgericht Frankenthal hatte den Speyerer im Juli 2014 wegen schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Bei dem Überfall war eine Frau durch eine Pistolenkugel verletzt worden. Außerdem wurden rund 7800 Euro Bargeld sowie Wertgegenstände erbeutet. Der Speyerer hatte einen Komplizen, dessen Identität nicht bekannt ist. Oliver Brinkmann, der Verteidiger des Verurteilten, war in Revision gegangen, weil die Tat seiner Meinung nach dem Speyerer nicht nachzuweisen gewesen war. Der Bundesgerichtshof hat nun aber die Revision als unbegründet zurückgewiesen, wie Brinkmann auf RHEINPFALZ-Anfrage bestätigte. (snf) Bei einem Unfall beim Seniorenheim Rhein-Pfalz-Stift ist am Donnerstag laut Polizei eine 87-jährige Frau verletzt worden. Wie die Beamten mitteilen, fuhr eine 52 Jahre alte Autofahrerin rückwärts aus einer Parkbucht, ohne die Rückschaupflicht zu beachten. Dadurch stieß der Wagen gegen den Rollator der 87-Jährigen, die vorbeilaufen wollte. Die Seniorin stürzte und musste mit einem gebrochenen Ellenbogen ins Krankenhaus gebracht werden. (rhp) Zwei Ladendiebinnen sind nach Angaben der Polizei am Donnerstagabend in einem Supermarkt in Dudenhofen erwischt worden. Die beiden wollten den Angaben zufolge 20 Deo- Roller, drei Großpackungen Kaffeebohnen und zehn Flaschen Mundspülung im Gesamtwert von 102 Euro stehlen. (rhp)