Speyer
Haftstrafe für Schlägerei in der Bahnhofstraße
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts wurde die Verhandlung gegen einen 51-Jährigen aus Speyer fortgesetzt, der im März 2022 in der Bahnhofstraße zusammen mit einem Mittäter, der bereits verurteilt ist, einen 30-Jährigen verprügelt haben soll. Das Opfer wurde laut Anklage so schwer getroffen, dass es seine Sehkraft auf einem Auge fast völlig eingebüßt hat. Am Ende des ersten Verhandlungstermins hatte Verteidiger Matthias Scheller noch die Vernehmung eines Zeugen beantragt, der die Prügelei möglicherweise auf einem Logenplatz verfolgen konnte: dem ehemaligen Betreiber eines Cafés in der Bahnhofstraße, vor dessen Fenster sich die Prügelei abgespielt hatte. Dieser sitzt mittlerweile, verurteilt wegen eigener Delikte, in der JVA Frankenthal ein und wurde vom Justizdienst für seine Aussage gebracht.
Der Streit hatte sich damals an einem Cannabis-Kauf entzündet. Der später Verletzte hatte sich übervorteilt gefühlt, aus der verbalen Auseinandersetzung hatte sich ein „Herumgestumpe“ entwickelt, bis der Käufer – der Nebenklage erhoben und sich von seinem Anwalt Tobias Hahn vertreten ließ – laut Anklage von einem Täter an den Armen festgehalten und gegen die Wand gedrückt wurde, während der andere mit der Faust auf ihn einschlug und ihn dabei am Auge traf. Diese Verletzung stellte sich später als sehr schwerwiegend heraus. Insgesamt wurde er wegen einer Netzhautablösung viermal am Auge operiert. Der Prozess ließ sich jedoch nicht stoppen.
Aussage mehrmals verändert
Der Angeklagte hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, zum Tatvorwurf zu schweigen, und der Verletzte hatte seine Aussage mehrmals verändert. Er war zweimal von der Polizei und dann im letzten Termin vom Gericht vernommen worden, und während er noch bei der Polizei gesagt hatte, der Angeklagte habe ihn an den Armen festgehalten, während der andere ihn geschlagen habe, glaubte er im letzten Termin, beide hätten zugeschlagen.
Man konnte also auf den neuen Zeugen gespannt sein. Der jedoch sagte, er habe gar nichts gesehen und wisse von nichts. Sein Schaufenster sei überdies auf Augenhöhe mit Folie verklebt, so dass man auch gar nichts sehen könne, wenn man nicht ganz unten durchgucke. Das war’s, näher war dem, was damals tatsächlich geschehen war, nicht zu kommen.
„Nebelkerzen“ der Verteidigung
In den anschließenden Plädoyers forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Sie fand die Abweichungen in der Aussage des Verletzten wegen des Zeitablaufs verständlich und fand die „Nebelkerzen“, die die Verteidigung immer wieder gezündet habe, nicht hilfreich.
Nebenklägervertreter Hahn hielt eine Bewährungsstrafe für möglich im Hinblick auf dann mögliche erhebliche Schmerzensgeld-Zahlungen als Auflage, und Verteidiger Scheller forderte Freispruch wegen der unklaren Tatsachenlage. Die Aussagen des Verletzten hätten sich mehrfach verändert, und auch die Aussagen der übrigen Zeugen hätten nicht wesentlich den Sachverhalt geklärt. Das Urteil lautete dann auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.