Waldsee
Haft und Entzug: Gericht verurteilt 70-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung in Haßloch
Zweieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung lautete am Montag das Urteil der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal gegen einen früheren Haßlocher. Außerdem ordnete die Kammer die Unterbringung des 70-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an. Deshalb wird er nur noch kurze Zeit im Gefängnis verbringen.
Wegen schwerer Brandstiftung in zwei Fällen hatte Staatsanwalt Simon Braun den Mann, der in Haßloch geboren wurde und zuletzt auf der Straße gelebt hatte, angeklagt. Ein Vorfall, bei dem es um den Brand des Vordachs eines Wohnwagens auf dem Campingplatz Auf der Au in Waldsee ging, hatte die Kammer in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und mit Rechtsanwalt Hanns Larcher am ersten Verhandlungstag eingestellt, da er auf die Höhe der Strafe keine entscheidende Auswirkung habe.
Das Risiko nicht erkannt
Verurteilt wurde der 70-Jährige wegen des Brands des Anbaus eines Einfamilienhauses in Haßloch am 3. August 2025. Der Mann hatte in dem Anbau übernachtet und ein Feuer angezündet. Er könne sich nur noch vage an Bruchstücke erinnern, sagte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Dass der Mann in dem Anbau übernachtet hatte, ist durch Zeugen bewiesen. Ein Brandsachverständiger schloss aus, dass der Brand durch eine andere Ursache als ein Feuer entstanden ist.
Einig waren sich Staatsanwalt und Rechtsanwalt in ihren Plädoyers sowie die Kammer in ihrer Urteilsbegründung, dass es sich nicht um eine schwere, sondern um eine fahrlässige Brandstiftung handelte, für die der vorgegebene Strafrahmen deutlich niedriger ist. Der Mann habe das mit einem Brand in dem Anbau verbundene Risiko nicht richtig erkannt, so Braun. Das sieht auch die Kammer so. Der 70-Jährige habe sich durch den Brand selbst in Gefahr gebracht, nannte der Vorsitzende Richter Jürgen Häbe als weiteres Argument für eine fahrlässige Brandstiftung.
Schwere Suchtproblematik
Der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines attestierte dem Angeklagten eine schwere Alkoholabhängigkeit, eine bipolare affektive Störung, bei der die depressiven Phasen dominieren, sowie eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Der Mann habe eine Suchtbiografie, was bedeute, dass sein Leben seit Jahrzehnten durch die Alkoholabhängigkeit geprägt sei. Zwar habe der Angeklagte zeitweise auch Kokain, Amphetamine und Cannabis konsumiert, sei aber von diesen Substanzen nicht abhängig gewesen.
Etwa 1,9 Promille hatte der Mann zu der Zeit, als er das Feuer angezündet habe, so das Ergebnis einer Berechnung von Pleines. Das in Verbindung mit der psychischen Erkrankung seien Anhaltspunkte dafür, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten wahrscheinlich eingeschränkt gewesen sei. Das bedeute, er sei sich seines Handelns und der möglichen Folgen nicht vollständig bewusst gewesen. Dieser Einschätzung schlossen sich die Juristen an. Sein Mandant habe „die Gefährlichkeit seines Handelns nicht ausreichend erkannt“, sagte Larcher. Entscheidend dafür, dass der Grad der Alkoholisierung berücksichtigt werde, sei, dass der Mann aufgrund seiner Alkoholerkrankung so viel getrunken habe, betonte Häbe.
„Ein gebrochener Mann“
Pleines empfahl die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Zur Begründung führte er an, dass die Straftat maßgeblich im Zusammenhang mit der Alkoholabhängigkeit stehe. Zudem bestehe „eine Neigung zu unsachgemäßem Umgang mit Feuer“. Es habe in der Vergangenheit bereits einen Vorfall gegeben, bei dem der Mann ein Feuer entzündet habe, das zu einem Brand führte. Auch Larcher und Braun plädierten für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Angeklagte äußerte sich skeptisch, sein Leben und Schicksal lägen „in Gottes Hand“.
Als „einen gebrochenen Mann, der keinen Sinn mehr im Leben findet“, beschrieb Larcher seinen Mandanten. Angesichts der Erkrankungen und des Alters des Mannes sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt „die einzige sinnvolle Sanktion“. „Sie hatten wahnsinnig viel Glück“, sagte Häbe zu dem Angeklagten, weil niemand verletzt oder getötet worden sei und keine konkrete Gefahr für andere bestanden habe.
Der 70-Jährige sitzt seit etwa sechs Monaten in Untersuchungshaft. Er wird nun in die geschlossene Abteilung einer Entziehungsanstalt verlegt. Besteht er die meist rund zwei Jahre dauernde Therapie erfolgreich, muss er nicht in das Gefängnis zurückkehren.