Speyer
Es geht um 80 Zentimeter: Baumschutzsatzung verunsichert Bürger
Friedrich Schneider hat Sorgen. Die physisch wohl größte von ihnen steht in seinem Garten, hinten rechts in der Ecke, nicht weit weg von der Grenze zu zwei Nachbargrundstücken. Dort hat Schneider Ende der 1980er-Jahre einen Baum gepflanzt, eine Schwarzkiefer. Inzwischen hat der Nadelbaum eine beachtliche Größe erreicht. Schätzungsweise 15 Meter ragt er in die Höhe, in den Stamm würde der 79-jährige Eigentümer leicht zweimal hineinpassen. „Der Stammumfang beträgt deutlich mehr als 80 Zentimeter“, sagt Schneider. Und genau da beginnt aus seiner Sicht das Problem.
Denn seit Anfang Oktober gilt eine Baumschutzsatzung im gesamten Speyerer Stadtgebiet. Das Regelwerk soll dafür sorgen, dass ältere und damit für das Stadtklima und die Lebensqualität als wichtig angesehene Bäume nicht mehr einfach so umgelegt oder stark zurückgeschnitten werden. Als Grenzwert gilt ein Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Verboten sind demnach auch Eingriffe in den Wuchs der Bäume, „die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen könnten“. Nicht dass jemand auf die Idee kommen sollte, einen geschützten Baum oder seine Wurzeln so sehr zu stutzen, dass die Pflanze das nicht übersteht – und dann quasi durch die Hintertür weichen muss.
Baumschutz oder Baumzerstörung?
Pflegemaßnahmen dürfen gleichwohl erfolgen, allerdings müssen diese laut Satzung „fachgerecht“ sein. Je nach Ausmaß und Art der Einschnitte müssen diese beantragt, begründet und genehmigt werden. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder, die bis zu 20.000 Euro betragen können. So weit, so klar. Oder doch nicht?
„Ich bin unsicher, was ich jetzt tun soll“, sagt Schneider. Denn seine stattliche Schwarzkiefer ist nicht nur sehr groß geworden, sie ist auch in die Jahre gekommen: „Ich habe Sorge, dass der Baum nicht mehr standfest ist und dass er beim nächsten größeren Sturm umfallen könnte.“ Eine Befürchtung, die Schneider mit seinen Nachbarn teilt, deren Eigentum im Falle des Falles beschädigt werden könnte.
Um die Sturzgefahr zu verringern, hat Schneider sein ursprünglich mediterranes Gewächs vor Jahren kappen lassen, also in Zeiten, in denen von einer Baumschutzsatzung noch keine Rede war. Nun schreckt er davor zurück, den Seitenstamm abzuschneiden und die restliche Krone zu lichten. „Dazu müsste wohl erst ein Fachmann ein Gutachten anfertigen“, fürchtet Schneider den nun fälligen bürokratischen Aufwand und die zusätzliche Kosten, auch durch die Bearbeitungsgebühren der Verwaltung.
Viele Grundstückseigentümer betroffen
Mit diesen Fragen stehe er nicht allein, meint der 79-Jährige. Etlichen Nachbarn gehe es ebenso in diesem Baugebiet mit den vergleichsweise großen und grünen Grundstücken aus den 1980er-Jahren im Speyerer Norden. Viele Bäume hätten die „kritische Marke“ von 80 Zentimetern längst überschritten, auch sein Nussbaum, der seitlich des Hauses steht. „Hätte ich gewusst, dass das mit der Satzung kommt, hätte ich die Bäume vielleicht gar nicht so groß werden lassen“, sagt der pensionierte Wasserbau-Ingenieur. Spreche sich die neue Rechtslage erst einmal herum, würden möglicherweise viele auf dieselbe Idee kommen, sinniert Schneider. Damit hätte die Stadt ihrem eigentlichen Anliegen einen Bärendienst erwiesen.
Christian Weindel kennt Schneiders Befürchtungen, kann sie aber nicht nachvollziehen. Der Speyerer Landschaftsgärtner und Fachwirt für Baumpflege und Baumsanierung verweist darauf, dass übliche Pflegearbeiten auch an älteren Bäumen nicht genehmigungspflichtig seien. Und auch größere Eingriffe – wie bei Schneiders Schwarzkiefer offenkundig nötig –, seien kein Hexenwerk. „Klar, man muss sie begründen und einen Lageplan samt Bildmaterial bei der Unteren Naturschutzbehörde vorlegen“, sagt Weindel: „Eine Fachfirma kann das natürlich fundierter.“ Den Antrag könne sich aber jedermann auf der Homepage der Stadt herunterladen, als Lageplan würde ein Ausschnitt aus einer Online-Karte wie Google Maps genügen.
Baumpfleger: Aufwand überschaubar
Seiner Erfahrung nach bearbeite die Verwaltung die Anträge „recht zügig“, sagt Weindel und spricht von mehreren Tagen. In Mannheim oder Karlsruhe gebe es ebenfalls Baumschutzsatzungen. Dort dauere es jedoch deutlich länger, bis ein Vorgang beschieden sei – und die Ämter agierten auch wesentlich strenger als in der Domstadt.
Ist Gefahr im Verzug, muss ein Grundstückseigentümer nicht warten, bis er eine Genehmigung hat, betont die Stadt: Sollte von einem umsturzgefährdeten Baum eine akute Gefahr ausgehen, beispielsweise weil ein starker Sturm angekündigt sei, dürfe sofort gehandelt werden. Dann reiche es aus, „die nötigen Angaben im Nachhinein zu übermitteln und die Maßnahme anzuzeigen“. Das aber müsse in jedem Fall geschehen, sonst drohten Sanktionen. Die Stadt kann darüber hinaus verfügen, dass für den verlorengegangenen Altbaum ein Ersatz gepflanzt werden muss.
Laut Baumpfleger Weindel halten sich die zusätzlichen Kosten für ein Baumgutachten in Grenzen. Je nach Aufwand berechne er zwischen 50 und 200 Euro. Die Stadt selbst bietet nach eigenen Angaben eine telefonische Beratung an oder auch einen Ortstermin – das könne allerdings mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, heißt es dort. Von Oktober bis Ende November wurden laut Stadt rund 30 Fällanträge gestellt. Auch Verstöße seien festgestellt worden, jedoch hätten diese keine Bußgelder nach sich gezogen. Die Fällsaison dauert noch bis Ende Februar.