Speyer
Baumschutzsatzung: Nur wenige Bäume unerlaubt gefällt
Gegen die seit Oktober 2022 geltende Baumschutzsatzung sind im Speyerer Stadtgebiet bisher nur wenige Verstöße registriert geworden. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt, handelte es sich dabei nicht immer um ungenehmigte Fällungen von Bäumen, sondern auch um unerlaubte Rückschnitte oder um Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich.
In diesem Zusammenhang wurden laut Verwaltung 2022 mit den Stadtwerken (SWS) und den Entsorgungsbetrieben (EBS), „deren Leitungsarbeiten oft im Kronen- und Wurzelbereich stattfinden müssen“, „konstruktive Gespräche“ geführt. So werde im Wurzelbereich geschützter Bäume „in Handarbeit oder mit einem Saugbagger ausgeschachtet, um Wurzelschäden zu vermeiden“. Vorgekommen sei anfangs zudem, dass Material unerlaubt im Wurzelraum gelagert wurde.
Weitere Verstöße gegen die Baumschutzsatzung gab es den Angaben zufolge im Laufe des vergangenen Jahres auch in Form „unsachgemäßer Rückschnitte“ geschützter Bäume. Da die Regelung jedoch erst im Spätjahr 2022 in Kraft trat, „handelten die Verursachenden ihrer Aussage nach unwissentlich und zeigten in persönlichen Gesprächen Verständnis sowie Bereitschaft zu Ersatzpflanzungen“, heißt es seitens der Verwaltung. Derzeit liefen weitere Anhörungsverfahren zu möglichen Verstößen. Betroffen sei vor allem der innerstädtische Bereich.
Das neue Regelwerk soll dafür sorgen, dass ältere Bäume, die als wichtig für Kleinklima, Stadtbild und Lebensqualität erachtet werden, nicht einfach gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Als Grenzwert gilt ein Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Verboten sind zudem Eingriffe in den Wuchs der Bäume, „die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen könnten“. Sind größere Maßnahmen oder gar Fällungen nötig, müssen sie beantragt werden.
Anstieg bei Anträgen
Im Jahr 2022 wurden 15 solcher Anträge von Bürgern gestellt, um nicht mehr verkehrssichere Bäume fällen zu dürfen. Dazu sind laut Stadt die erforderlichen Beurteilungen von Fachfirmen vorgelegt worden, so dass die Zustimmung habe formlos erfolgen können. In elf Fällen sollten demnach Bäume gefällt werden, „die meist zu groß geworden waren, grundsätzlich falsch gepflanzt wurden, zu dicht an der Hauswand wuchsen oder, damit einhergehend, Innenräume stark verdunkelten“. Diese Anträge seien genehmigt und Ersatzpflanzungen in Form „kleinkroniger Bäume, die zu den Standortbedingungen passten“, veranlasst worden. Nur ein Antrag sei abgelehnt, in einem Fall eine Ausgleichszahlung festgelegt worden.
Im vergangenen Jahr wurden 34 Anträge von Bürgern, aber auch von den Wohnungsbaugesellschaften Gewo und GBS gestellt, weil nicht mehr verkehrssichere Bäume weichen sollten. Auch diesen Ansinnen habe man stattgegeben. Bei weiteren 13 Anträgen ging es um Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich. In rund 27 Fällen sollten nach Angaben der Verwaltung zu groß gewachsene oder falsch gepflanzte Bäume gefällt werden, beispielsweise „schnittunverträgliche Nadelbäume wie Fichten oder Zedern sowie Koniferen wie Thuja“: „Nachgepflanzt werden in der Regel standortgerechte heimische oder klimaresiliente Laubbaumarten.“ Die Untere Naturschutzbehörde verstehe die Baumschutzsatzung „vorrangig als Instrument zur Sensibilisierung und Beratung“.