Speyer Baumschutz: Ab Samstag wird die Satzung umgesetzt

Geschützt: stattliche Bäume auf privaten und öffentlichen Flächen, wie hier im Mühlturmpark.
Geschützt: stattliche Bäume auf privaten und öffentlichen Flächen, wie hier im Mühlturmpark.

Am Samstag, 1. Oktober, tritt die vorige Woche beschlossene Baumschutzsatzung der Stadt Speyer in Kraft. Das bringt neue Pflichten für die Bürger mit sich. Größere Bäume zu fällen, ist nun verboten. Ausnahmen müssen beantragt werden.

Wer Ausnahmen von den Schutzbestimmungen beantragen will, soll laut Stadt auf ein neues Formular zurückgreifen. Dieses werde im Internet unter www.speyer.de/baumschutz bereitgestellt. Dem Antrag sei ein Bestandsplan anzufügen, aus dem die geschützten Bäume einer Fläche nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.

Von der Satzung geschützt sind alle Bäume auf öffentlichen und Privatgrundstücken, sofern der Stamm oder die Summe mehrerer Stämme in einem Meter Höhe mindestens 80 Zentimeter Umfang hat. Ausnahmen gelten für Fichten, Douglasien, Lebensbäume, Scheinzypressen sowie Robinien mit einer Stammumfang-Grenze von 1,20 Metern.

Bei geschützten Bäumen drohen laut Stadt nicht nur für die Fällung, sondern auch für die Schädigung oder wesentliche Veränderung der Wuchsform Bußgelder. „Verboten sind auch Maßnahmen und Handlungen im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich geschützter Bäume, die zur Schädigung oder zum Absterben führen können“, heißt es. Verkehrssicherung sei erlaubt, sofern sie dokumentiert und unverzüglich angezeigt werde. Fragen beantworte Martin Adler unter Telefon 06232 14-2730 oder E-Mail Martin.Adler@stadt-speyer.de.

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