Speyer
Bödeker geht nicht in die nächste Instanz
Diese Woche liefe die Frist aus, in der das Unternehmen Beschwerde gegen die Entscheidung von Ende April einlegen könnte. Inhaber Peter Bödeker hatte sich „stellvertretend für den Speyerer Handel“ juristisch gegen die – abhängig von den Inzidenzwerten – verhängten Zugangsbeschränkungen für seine Geschäfte gewandt. Das Gericht hinterfragte, ob diese verhältnismäßig waren, ließ Sympathie für die Argumentation des Einzelhändlers erkennen, entschied aber letztlich zugunsten der Stadt, die Antragsgegnerin war. Ihr hatten die Richter vorgeworfen, dass sie nicht „zumindest erwogen“ habe, ob Schnelltests vor dem Betreten des Geschäfts für den Infektionsschutz ausreichen könnten.
„Erfolgsaussicht fehlt“
Bödeker hatte angekündigt, Beschwerde einzulegen, wenn dies angesichts der Corona-Lage in den Kliniken moralisch vertretbar wäre. Nun sagt er auf Anfrage, das Oberverwaltungsgericht anzurufen, sei vor allem aus einem Grund nicht sinnvoll: „Die Erfolgsaussicht fehlt.“ Seine Einschätzung sei, dass dessen Richter sich auch nicht zu einer Entscheidung für eine Wiedereröffnung der Läden durchringen könnten und stattdessen auf Zeit spielen und auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe blicken würden. Dort steht die Bundesnotbremse auf dem Prüfstand, die seit Kurzem die Rechtslage verändert hat.