Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Abschiebungen: Wie Speyer mit Ausreisepflichtigen umgeht

Abschiebung nach Afghanistan in Polizeibegleitung: eher seltener Fall bei Ausreisepflicht.
Abschiebung nach Afghanistan in Polizeibegleitung: eher seltener Fall bei Ausreisepflicht.

Nach dem Attentat von Solingen ist der Umgang mit „Ausreisepflichtigen“ in den Fokus gerückt. Viele Flüchtlinge leben in Deutschland, obwohl ihnen kein Schutzstatus gewährt werden kann. Auch die Stadt Speyer kennt diese Fälle – und die vielfältigen Hürden vor Ausreisen und Abschiebungen.

48 Frauen, Männer und Kinder stehen laut Stadtverwaltung auf der Liste. So viele Speyerer leben derzeit im „Duldungsstatus“ in der Domstadt. Sie sind ausreisepflichtig, obwohl sie teilweise vor vielen Jahren nach Speyer gekommen sind. Im längsten Fall dauert der Aufenthalt bereits 38 Jahre. Entgegen der häufigen „öffentlichen Wahrnehmung“, dass dieser Personenkreis sich auf Syrer und Afghanen beschränke, kommen laut Stadt nur vier von 48 aus diesen beiden Ländern (siehe „Daten und Fakten“).

Bei allen ist es weder zur freiwilligen Ausreise noch zur Abschiebung gekommen – wofür es viele mögliche Ursachen gibt. „Die Option der freiwilligen Ausreise kommt in der Praxis für die deutliche Mehrzahl der Personen nicht in Betracht“, so die Ausländerbehörde. Dennoch werbe sie dafür in sogenannten Rückkehrgesprächen und stelle Finanzhilfe in Aussicht.

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Unzufrieden mit den Hürden

„Nicht realistisch“

Für die genannten 48 Speyerer sei indes auch die Abschiebung „aus unterschiedlichen Gründen“ nicht realistisch. Als Beispiele nennt die Verwaltung unklare Identität oder Nationalität, fehlende Pässe („Die Personen weigern sich, bei der Beschaffung mitzuwirken, oder die Herkunftsländer weigern sich“), ein Untertauchen, Widerstand während eines Abschiebeversuchs oder die Überschreitung der Überstellungsfrist von in der Regel sechs oder 18 Monaten. Letztgenanntes Problem in Verbindung mit einem Untertauchen lag auch im Fall des Mannes vor, der in Solingen drei Menschen erstochen hat: Es war nicht gelungen, ihn binnen sechs Monaten nach Bulgarien zu überführen, sodass er in Deutschland bleiben durfte.

Abgeschoben wird auch aus Speyer. Verwaltungssprecherin Annika Roth: „Im Jahr 2023 wurde bei der Ausländerbehörde Speyer eine Person abgeschoben, und eine weitere ist freiwillig in ihr Heimatland ausgereist. Es gab keine weiteren Maßnahmen. Im Jahr 2024 sind bis heute zwei Personen freiwillig ausgereist, und eine Person wurde abgeschoben.“ Höher sind die Zahlen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Speyer-Nord, deren Bewohner jedoch nicht als Speyerer Einwohner gelten. Hier gab es voriges Jahr 30 Abschiebungen oder Überstellungen in andere EU-Länder, in den Jahren zuvor 34 und 24. Im Kreis Germersheim stehen für 2023 auf der Liste 31 erfolgreiche Abschiebungen und sieben freiwillige Ausreisen (2024 bisher: 16/8). Im Kreis lebten noch 440 Ausreisepflichtige. 416 sind es im Rhein-Pfalz-Kreis, der elf erfolgreiche und 27 gescheiterte Abschiebungen 2023 (2024 bisher: 1/24) sowie vier beziehungsweise 13 freiwillige Ausreisen bilanziert.

Knochenbrüche statt Abschiebung

In Speyer ist ein weiterer Versuch der Ausländerbehörde, einen Mann in das Land, über das er eingereist war, abzuschieben, zuletzt dramatisch gescheitert, wie Roth informiert. „Die Person sprang aus dem Fenster ihrer Wohnung, nachdem die Vollzugskräfte die Wohnung betreten hatten. Hierbei hat sich die Person verschiedene Knochenbrüche zugezogen und war somit erst mal nicht mehr reisefähig, eine Abschiebung bis auf Weiteres also nicht möglich.“ Danach sei die Überstellungsfrist abgelaufen gewesen, Deutschland sei für den Mann zuständig und könne ihn jetzt wegen seiner Nationalität „in absehbarer Zukunft“ nicht außer Landes bringen.

Die Verantwortlichen im Rathaus beobachten die politische Entwicklung auf höheren Ebenen nun genau. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) sieht zumindest einen Ansatz: „Verbessert werden könnte diese Situation aus Sicht der Stadtverwaltung nur durch eine effektivere Verfahrensweise bei der Identifikation von Personen. Hier müsste auf Bundesebene eine bessere Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Herkunftsländer erreicht werden.“ Jedoch lägen bei diesem schwierigen Thema Theorie und Praxis oft weit auseinander: Die Bundesregierung habe zwar 2023 das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingerichtet, in Speyer seien indes Auswirkungen davon „noch nicht spürbar“.

Verhandlungen nötig

Auch die für den Betrieb der AfA zuständige Landesregierung ist von höheren Ebene abhängig. Lob gibt es dafür, „dass der Bund erkannt hat, dass es weiterer Verhandlungen mit den anderen europäischen Mitgliedstaaten sowie wichtigen Herkunftsstaaten über die Verbesserung der Rückkehr bedarf“, wie Nils Dettki, Sprecher des Integrationsministeriums in Mainz, auf Anfrage sagt. Er verweist jedoch auf das Problem, dass „Dublin-Überstellungen“ oft nicht umzusetzen seien. Damit ist gemeint, dass nach einer in der irischen Hauptstadt getroffenen Vereinbarung Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind, in dieses zurückkehren müssen. Das Land hoffe unter anderem auf den Abbau von Bürokratie in dieser Sache: „Der Fall von Solingen hat die bekannten Missstände gerade im Dublin-Verfahren nochmals deutlich gemacht.“

Daten & Fakten

Herkunftsländer der in Speyer lebenden ausreisepflichtigen Ausländer: Somalia (3), Ägypten (4), Türkei (9), Irak (1), Iran (2), Syrien (1), Armenien (2), Jordanien (3), Bosnien und Herzegowina (8), Afghanistan (3), Pakistan (6), Aserbaidschan (2), Tschad (1), Marokko (1), ungeklärt (2)

Zuzug dieser Personen nach Speyer: 2024 (2), 2023 (8), 2022 (11), 2020 (1), 2019 (3), 2018 (1), 2017 (1), 2016 (5), 2015 (1), 2014 (4), 2013 (10), 1986 (1)

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