Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Todesengel-Prozess: Verteidiger zerpflückt Gutachten

Ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalzkreis ist des versuchten Mordes angeklagt, seinen Patienten vorsätzlich falsche Medikamente
Ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalzkreis ist des versuchten Mordes angeklagt, seinen Patienten vorsätzlich falsche Medikamente gegeben zu haben, um später als Retter da zu stehen.

Im Prozess gegen den aus dem Saarpfalzkreis stammenden 30-jährigen Krankenpfleger, dem die Anklage versuchter Mord an schwerstkranken Patienten in sechs Fällen von 2015 bis 2016 in den Kliniken in Völklingen und Homburg vorwirft, zerpflückte Verteidiger Olaf Möller die bereits vorgetragenen Gutachten einiger Mediziner.

Verteidiger Olaf Möller will, dass vom Saarbrücker Schwurgericht neue Gutachter bestellt werden. Mit seinen elf Beweisanträgen, die er am Montag stellte, will Möller beweisen, dass gegen seinen Mandanten zu Unrecht der Vorwurf der versuchten Tötung von Patienten erhoben wird. Neben den neuen Gutachtern will Möller ehemalige Kollegen des Angeklagten und Ärzte in den Zeugenstand rufen lassen, um zu bewiesen, dass die bisherigen belastenden Zeugenaussagen nicht zu halten seien. Möller will die Vorwürfe der Zeugen prüfen lassen. Die Ergebnisse der gerichtlich angeordneten Exhumierungen einiger verstorbener Patienten hätten keinen Bezug zu deren Aussagen. Möller nennt in seinem Beweisantrag ein Präparat gegen Herzrhythmusstörungen, das der Angeklagte seinen Opfern eigenmächtig verabreicht haben soll. Durch die ärztlich nicht verordneten und nicht indizierten Wirkstoffe soll er seine Patienten in Lebensgefahr gebracht haben, um sie später wiederbeleben zu können. Er habe sich damit „emotionale Befriedigung und und Anerkennung bei seinen Kollegen und Ärzten“ verschaffen wollen, so die Anklage. Damit soll der Pfleger eine „erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patienten herbeigeführt und den Tod von drei Männern und drei Frauen im Alter von 31 bis 88 Jahren billigend in Kauf genommen haben. Ein Pharmakologe soll nun als Gutachter die Wirksamkeit des verabreichten Präparates klären.

Angeklagter neigt zur Hochstapelei

Seit Juni 2021 sitzt der Pfleger auf der Anklagebank des Schwurgerichts. Beim Prozessauftakt schilderte er vor den Richtern seine Neigung zum Hochstapeln. Nach einem guten Staatsexamen sei er zuerst in Frankfurt-Höchst als Krankenpfleger beschäftigt gewesen. Reiche Patienten mit Markenkleidern und schickem Schmuck hätten ihn fasziniert. Nach kurzer Zeit sei er in eine Klinik nach Wiesbaden gewechselt. 2015 sei er zurück ins Saarland gekommen. Dass Ärzte „hofiert“ werden, hätte ihn fasziniert. So wie sie wollte auch er sein. Er kaufte sich einen Porsche Cayenne auf Pump. Um seinen Kollegen zu imponieren, habe er sich er sich als Arzt ausgegeben. Er habe sich so hoch verschuldet, dass er nicht mehr zahlen konnte. Vollstreckungen seien eingeleitet worden. Er landete im finanziellen Ruin und anschließend im Gefängnis wegen Betruges.

Diese Strafe hat er bereits abgesessen. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Die Haftfortsetzung wurde durch das Gericht angeordnet. Die Plädoyers sollten bereits am Montag gehalten werden, wurden aber verschoben. Die Kammer hat acht Anträge abgelehnt. Für die drei übrigen Anträge sollen noch einmal die Toxikologin und der Intensivmediziner gehört werden.

Wir berichteten zuletzt am 4. Januar über diesen Prozess.

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