Saarbrücken
Prozess gegen Krankenpfleger geht in die Verlängerung
Wegen Mordversuchs an sechs schwerst kranken Patienten muss sich der 40-jährige Krankenpfleger aus dem Saarpfalz-Kreis seit Juni 2021 vor dem Schwurgericht in Saarbrücken verantworten. Für 4. Januar waren die Schlussplädoyers und das Urteil vorgesehen. Doch nun fragt Verteidiger Olaf Möller nach, auf welcher Grundlage der Rechtsmediziner Frank Ramsthaler von der Uniklinik Homburg sein Gutachten erstellt hat.
Laut Anklage soll der Krankenpfleger zwischen Januar 2015 und Juni 2016 in Kliniken in Homburg und Völklingen sechs Schwerkranken auf internistischen Intensivstationen eigenmächtig „nicht ärztlich verordnete und nicht indizierte Wirkstoffe verabreicht“ haben. Er habe sie anschließend wiederbeleben wollen, um sich „emotionale Befriedigung und Anerkennung von Kollegen und Ärzten“ zu verschaffen. In Wahrheit habe er die Patienten aber in Lebensgefahr gebracht. Nur mittels sofortiger Gegenmaßnahmen habe man sie retten können. Zwar habe er die Patienten nicht ausdrücklich töten wollen. Doch deren möglichem Tod habe er „gleichgültig gegenübergestanden“, sagt die Staatsanwältin. Der Mann habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Patienten an seinen Medikamenten sterben könnten.
Sind noch mehr Patienten betroffen?
Von Januar 2015 bis März 2016 soll er drei Männern und zwei Frauen zwischen 31 und 81 Jahren in der Völklinger SHG-Klinik ärztlich nicht verordnete Medikamente und im Mai 2016 an den Homburger Unikliniken einer 76-Jährigen ein starkes Schlafmittel und ein Präparat gegen Herzrhythmusstörungen eingeflößt haben. Ob andere Patienten, die in jener Zeit zu Tode kamen, an den Arzneien des Angeklagten gestorben sind, ist nur schwer noch nachzuweisen.
Interesse zeigte die Verteidigung am Dienstag am Gutachten des Rechtsmediziners, der auch die damaligen Dienstpläne des Angeklagten geprüft hat. Von Januar 2015 bis März 2016 – besonders dann, wenn der Angeklagte im Dienst war – habe es eine „Sterbehäufigkeit“ gegeben. „Es war mein Ziel, diese Häufung zu analysieren“, sagte der Gutachter aus. Diese Fälle seien in die Ermittlungen nicht einbezogen worden. Vor Gericht steht der 30-jährige wegen Mordversuchs in sechs Fällen.
Dem Angeklagten droht langjährige Gefängnisstrafe
Die Staatsanwältin geht von versuchtem Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus. Dem Mann drohen lange Haft, lebenslanges Berufsverbot und Sicherungsverwahrung, so die Staatsanwältin.
Der Angeklagte gibt sich im Prozess selbstbewusst; wiederholt lässt er medizinische Kenntnisse aufblitzen. Er sei „kein Todesengel“, beteuert er. Ihn habe fasziniert, wie Ärzte hofiert werden. Das habe auch er gewollt. Vor Klinik-Mitarbeiterinnen gab er sich als Arzt aus. Das Urteil wird nun nicht mehr vor Februar erwartet.