Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Rechtsstreit um Schüler-Quarantäne geht voraussichtlich weiter

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte den Eilantrag des Schülers gegen dessen Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsam
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte den Eilantrag des Schülers gegen dessen Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises zurückgewiesen.

Am 18. September hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis den Eilantrag eines Homburger Viertklässlers zurückgewiesen, der sich gegen seine Verweisung in eine 14-tägige Quarantäne wehren wollte. Die Eltern des Schülers sind mit dem Richterspruch nicht einverstanden und wollen dagegen voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.

Wie gemeldet, hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Schülers gegen dessen Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises zurückgewiesen. Der Junge war zusammen mit weiteren Kindern in 14-tägige Quarantäne geschickt worden, weil ein mit Covid-19 infizierter Schüler aus einer Parallelklasse die gemeinsame Nachmittagsbetreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule besucht hatte. Das Argument der Eltern, ihr Sohn habe zu dem infizierten Kind keinen näheren Kontakt gehabt und er sei zudem schon zweimal negativ auf das Coronavirus getestet worden, fand bei dem Saarlouiser Gericht keine Anerkennung.

Vierte Klasse in Bruchhof betroffen

Andrea Böwendorf ist die Anwältin der klagenden Familie. Zur RHEINPFALZ sagte die Advokatin, dass es sich in dieser Angelegenheit um eine vierte Klasse an der Grundschule Homburg-Bruchhof handle. Dort besuche der betroffene Schüler zusammen mit Kindern der Parallelklasse die Nachmittagsbetreuung, wo gemeinsam zu Mittag gegessen und die Hausaufgaben gemacht würden. Die Räume dort würden „ständig gelüftet“. Als am Freitag, 11. September, die Corona-Infektion des Schülers aus der Parallelklasse bekannt wurde, sei der kleine Mandant zunächst für fünf Tage in Quarantäne geschickt und daraufhin zweimal auf das Virus getestet worden – jeweils mit negativem Resultat. Am 16. September habe das Gesundheitsamt die zunächst fünftägige Quarantäne des Jungen dann auf 14 Tage verlängert. Hiergegen, so die Anwältin, habe die klagende Familie Widerspruch eingelegt. Man sehe einen „erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte eines neunjährigen Kindes“, der „wenigstens nachvollziehbar begründet“ werde müsse. Gegen eine „nachvollziehbar begründete Quarantäne“, sagt Böwendorf, hätte sich die Familie „niemals gewehrt“.

Ernsthaft werde nun darüber nachgedacht, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einzulegen. Böwendorf: „Wir werden uns dabei auch mit den anderen Eltern der betroffenen Kinder beraten“

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