Homburg Grundschüler will sich gegen Corona-Quarantäne wehren und scheitert vor Gericht

Corona stellt die Schulen vor eine große Herausforderung.
Corona stellt die Schulen vor eine große Herausforderung.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat am Freitag, 18. September, den Eilantrag der Eltern eines Homburger Viertklässlers gegen dessen Quarantäne-Anordnung zurückgewiesen. Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hatte den Jungen in 14-tägige Quarantäne geschickt, weil ein mit Covid-19 infizierter Schüler aus einer Parallelklasse die gemeinsame Nachmittagsbetreuung besucht hatte. Nach dem positiven Corona-Test jenes Viertklässlers an einer Homburger Grundschule hatte das Gesundheitsamt alle Mitschüler sowie die Kameraden aus der Nachmittagsbetreuung für zwei Wochen in Quarantäne geschickt. Die Eltern eines der betroffenen Schüler aus der Parallelklasse hatten sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt und erklärt, dass ihr Sohn keinen näheren Kontakt zu dem zuvor positiv getesteten Schüler gehabt habe. Zudem sei ihr Sohn schon zweimal negativ getestet worden. Gegen die Gerichtsentscheidung vom Freitag ist zwei Wochen lang eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

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