Saarbrücken
Mordprozess: Verteidiger zweifelt Gutachter an
Der Befangenheitsantrag von Verteidiger Olaf Möller richtete sich gegen den Rechtsmediziner Frank Ramsthaler. Möller fuhr schweres Geschütz gegen den Mediziner auf. Er warf dem Gutachter vor, mit falschen Zahlen hantiert zu haben, als es um die Frage ging, wie viele Patienten in der Zeit von Dezember 2015 bis März 2016 während der Dienstzeit des Angeklagten in der Völklinger SHG Klinik verstorben waren. Der Befangenheitsantrag, in dem Möller die fachliche Qualifikation des Mediziners anzweifelte, wurde von der Kammer „als unbegründet“ zurückgewiesen.
Ramsthaler hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass während der Dienstzeit des Angeklagten die Sterberate in der Völklinger Klinik sich um das Dreifache erhöht hatte. Die Kammer begründete die Zurückweisung des Antrages des Verteidigers damit, dass die Anklage von der Staatsanwältin wegen „versuchter Tötungsdelikte“ erhoben wurde. Ein vollendetes Tötungsdelikt, wessen sich der Angeklagte hätte verantworten müssen, stünde nicht im Raum, so der Vorsitzende Richter. Das statistische Gutachten des Rechtsmediziners wolle die Kammer zur Verhandlung daher nicht heranziehen.
Der Angeklagte war von Januar 2015 bis März 2016 auf der Intensivstation der SHG Klinik in Völklingen als Pfleger eingesetzt. Dort soll er seinen mutmaßlichen Opfern (drei Männer und zwei Frauen 31 bis 81 Jahre) eigenmächtig „nicht ärztlich verordnete und nicht indizierte Wirkstoffe“ verabreicht haben. Im Mai 2016 soll er in der Homburger Uniklinik einer 76-jährigen Patientin ein starkes Schlafmittel und ein Präparat gegen Herzrhythmusstörungen eingeflößt und diese, sowie die anderen Patienten in Völklingen in Lebensgefahr gebracht haben. Er habe sie anschließend wiederbeleben wollen, um sich „emotionale Befriedigung und Anerkennung von Ärzten und Kollegen“ zu verschaffen. Nur durch sofortige Gegenmaßnahmen habe man die schwerstkranken Patienten retten können, so die Anklage.
Schuld an Todesfällen schwer nachweisbar
Der Angeklagte habe ihrem möglichen Tod „gleichgültig gegenüber gestanden“, so die Staatsanwältin. Er habe zumindest „billigend in Kauf genommen“, dass diese Patienten hätten sterben können. Ob andere Patienten, die in den Kliniken zur gleichen Zeit möglicherweise an Arzneien des Angeklagten verstorben waren, sei nur schwerlich nachzuweisen.
In dem sieben Monate langen Prozess vor dem Schwurgericht sagten bisher sechs namhafte Mediziner als Gutachter aus, darunter, ein Anästhesist und Intensivmediziner, eine Toxikologin, ein Mediziner für Neuropädiatrie, eine Psychiaterin und zwei Rechtsmediziner. Rechtsanwalt Christian Schmitt vertritt als Nebenklägeranwalt die Angehörigen einer über 80-jährigen Frau, die damals als Patientin in Völklingen dem gleichen Schicksal ausgesetzt gewesen sein soll. Der Vorsitzende Richter geht davon aus, dass am 1. Februar die Plädoyers gehalten werden könnten.
Wir berichteten am 4. Januar über dieses Thema: