Saarbrücken
Mord ohne Leiche vor 30 Jahren: Lebenslange Haft
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen der beiden Verurteilten mit Beschluss vom 4. Oktober. Das Landgericht wurde darüber am 11. Oktober durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken informiert.
Nach einem zehnmonatigen Prozess wurden die beiden Angeklagten vom Schwurgericht verurteilt. Sie hatten am 17. September 1991 ihren 27-jährigen Bekannten aus Völklingen in ein Waldstück bei Wadgassen gelockt, um dort mit ihm ein Drogengeschäft mit Heroin abzuwickeln. Die Männer hatten den 27-Jährigen zusammengeschlagen und so getötet, und im Wald vergraben. Die beiden Männer kamen ins Visier der Ermittler, als ein dritter Komplize in der Haftanstalt Lerchesflur Saarbrücken Suizid beging und einen Abschiedsbrief hinterließ. Darin gestand er, gemeinsam mit den beiden Verurteilten den 27-Jährigen in den Wald gelockt und dort getötet zu haben.
„Zwei Täter erzählten später verschiedenen Personen von der Tat und führten sie auch zum Tatort. Einer von ihnen fürchtete deshalb, dass die Tat aufgedeckt werden könnte. Deshalb hob er den Leichnam des Opfers an einem unbekannten Zeitpunkt wieder aus und brachte ihn an einen unbekannten Ort. Die Leiche wurde nie gefunden“, teilt der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 4. Oktober mit.
Bis zu ihrer Verurteilung im Dezember 2021 waren die beiden Angeklagten auf freiem Fuß und wurden sofort nach dem Urteilsspruch im Gerichtssaal verhaftet. Einer der beiden rief den Richtern böse Worte zu, als er in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt wurde.