Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Gibt Oberbürgermeister Schneidewind doch noch freiwillig auf?

Vom 1. Oktober 2014 bis zu seiner ersten Verurteilung am 21. Februar 2019 hat Rüdiger Schneidewind im Homburger Rathaus sein Amt
Vom 1. Oktober 2014 bis zu seiner ersten Verurteilung am 21. Februar 2019 hat Rüdiger Schneidewind im Homburger Rathaus sein Amt als gewählter Oberbürgermeister tatsächlich ausgeübt. Seither wird er in der Stadtverwaltung von Bürgermeister Michael Forster vertreten. Unser Foto zeigt Schneidewind beim Leiten einer Stadtratssitzung am 7. Februar 2018.

Mit 32 Ja- gegen 15 Neinstimmen hat der Homburger Stadtrat am Donnerstag, 25. März, ein Abwahlverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) auf den Weg gebracht. Die rechtlichen Hürden sind hoch, ehe man ihn aus dem Amt zwingen kann. Gegen ein Abwahlverfahren sprachen sich SPD und FDP aus.

Schneidewind wurde am 27. Januar vom Landgericht Saarbrücken in zweiter Instanz zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt: das ist eine umgerechnete 120-tägige Haftstrafe mit Tagessätzen zu je 90 Euro. Gegen diesen Richterspruch haben sowohl der seit fast zwei Jahren vom Dienst suspendierte OB als auch die Staatsanwaltschaft wiederum Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Bis dieser darüber entscheidet und dann anschließend ein Disziplinarverfahren des Innenministeriums gegen Schneidewind Fahrt aufnehmen kann, muss Bürgermeister Michael Forster (CDU), eigentlich nur der zweite Mann im Rathaus, die Aufgaben des OB weiterhin miterledigen.

CDU: „Stadtspitze fährt auf Verschleiß“

„Michael Forster macht seine Aufgabe gut“, sagte am Donnerstag CDU-Fraktionschef Stefan Mörsdorf im Stadtrat. „Aber seit über zwei Jahren müssen er und die Beigeordnete Christine Becker zu zweit die Arbeit von drei Funktionsträgern machen – so fahren wir unsere Stadtspitze auf Verschleiß.“

Zuletzt hatte die Homburger CDU Rüdiger Schneidewind zweimal unmissverständlich aufgefordert, aus freien Stücken beim Land einen „Antrag aus besonderem Grund auf Versetzung in den Ruhestand“ zu stellen. Mit diesem Manöver, das in Paragraf 58 a des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) geregelt ist, könnte der Sozialdemokrat einigermaßen elegant abtreten und sich dennoch den Großteil seiner Altersbezüge sichern. Denn träte Schneidewind einfach nur zurück, hätte er diese Pensionsansprüche verwirkt. „Leider hat sich der Oberbürgermeister immer noch nicht erklärt“, begründete Stefan Mörsdorf am Donnerstag den Antrag der CDU, dass der Stadtrat nun ein förmliches Abwahlverfahren angehen solle. „Wir bleiben aber dabei: Wir fordern Rüdiger Schneidewind dazu auf, nach Paragraf 58 von sich aus zu gehen.“

Mörsdorfs Parteifreund, der aktuell regierende Bürgermeister Michael Forster, begrüßte Mörsdorfs Initiative. Er sagte, er selbst habe inzwischen mit dem Saarbrücker Innenministerium über Mittel und Wege eines Abwahlverfahrens gesprochen. „Wenn wir das machen, muss es formal korrekt ablaufen“, will Forster mit dem Ministerium in den nächsten Tagen „ausstehende Detailfragen“ klären.

Hängepartie an der Stadtspitze

Am 14. März hatte der Stadtrat mit knapper Mehrheit ein Vergleichsangebot des abwesenden OB akzeptiert: Demnach wird die Stadt Homburg von Schneidewind künftig keinen weiteren zivilrechtlichen Schadenersatz für die Kosten mehr fordern, die der OB mit seiner eigenmächtigen Beauftragung eines teuren Detektivbüros ausgelöst hat. Im Gegenzug zahlt Schneidewind aus eigener Tasche knapp 81.000 Euro an die Stadt.

„Dieser Vergleich ist uns nicht leichtgefallen“, sagte Marc Piazolo (Grüne). „Wir hatten unsere Zustimmung mit dem Appell verbunden, dass der OB die Stadtspitze freimacht. Wir stimmen der Einleitung eines Abwahlverfahrens zu, denn die Hängepartie im Rathaus sollte endlich einen Abschluss finden.“ Piazolo regte an, die finale Bürgerabstimmung über die Abwahl auf den Tag der Bundestagswahl am 26. September zu legen, an dem die Homburger ohnehin zur Wahlurne gehen.

SPD bricht für Schneidewind eine Lanze

SPD-Sprecher Winfried Bohn erklärte hingegen, die Sozialdemokratie werde mit Nein stimmen. Doch „wenn es im Stadtrat eine Mehrheit für ein Abwahlverfahren gibt, dann ist das zu akzeptieren und umzusetzen.“ Für seinen Parteigenossen Schneidewind brach Bohn eine Lanze: „Wäre schon in erster Instanz 2019 das Urteil vom Januar 2021 gefällt worden, würden ihn die Leute heute ganz anders einschätzen.“ Der vom BGH kassierte Richterspruch aus erster Instanz (15 Monate Gefängnis auf Bewährung) sei ein „Fehlurteil“ gewesen, „das bis heute leider immer noch in vielen Köpfen haftet“. Bohn erinnerte an ein Urteil des Saarlouiser Oberverwaltungsgerichts über den St. Ingberter Ex-OB Georg Jung (CDU): „Diesem wurde dort bescheinigt, dass er sich im Amt nicht selbst bereichert hat und dass ihm seine finanziellen Ansprüche weiter zustehen. So sollten wir es auch bei unserem Homburger OB halten.“ Rüdiger Schneidewind sei in der öffentlichen Meinung starker „Voreingenommenheit“ ausgesetzt.

Auch Jörg Kühn (FDP) kündigte namens seiner Fraktion ein Nein zum Abwahlverfahren an. „Nicht weil eine Abwahl falsch wäre, sondern weil wir eine ,große Lösung’ fordern. Wir können einer Abwahl nur dann zustimmen, wenn diese automatisch mit der Neuwahl eines neuen, unabhängigen Nachfolgekandidaten von außerhalb verbunden ist. Der sollte mit der bisherigen Homburger Rathauspolitik nichts zu tun haben und von allen Fraktionen gemeinsam getragen werden.“ Im Übrigen sei Schneidewinds damaliges Ansinnen, im Baubetriebshof „aufzuräumen“, zwar „ehrenwert und notwendig, aber leider völlig dilettantisch ausgeführt“ gewesen.

„Sie sind ja echt ’ne Granate“

Damit erntete Kühn Protest von Barbara Spaniol (Linke): „Im Nachhinein finden Sie die heimliche Überwachung des Baubetriebshofs durch Detektive also gut. Da können Sie sich aber sicher sein, dass die Mehrheit im Stadtrat das ganz anders sieht.“ Ohnehin mache „das Ganze hier keinen Spaß“. Spaniol nannte die Angelegenheit „ein trauriges Kapitel für unsere Stadt. Es wäre besser, wenn der Oberbürgermeister sich freiwillig in den Ruhestand versetzen ließe – mit fast allen Altersbezügen.“ Die Linken-Fraktion unterstütze das Abwahlverfahren. Spaniol bezweifelte aber, dass dieses komplizierte Prozedere funktioniert. An Jörg Kühns Adresse sagte sie, „dass Homburg schon einen Bürgermeister hat. Da brauchen wir keinen Neuen von außen, der hier aufkreuzt und Nachhilfelehrer spielt“.

Auch CDU-Fraktionschef Stefan Mörsdorf wollte die FDP-Idee nicht unkommentiert lassen: „Herr Kühn, Sie sind ja echt ’ne Granate. Sie wollen also verlangen, dass sich Bürgermeister Michael Forster wie schon seit zwei Jahren im Rathaus weiterhin verschleißt – und dann soll er gehen und einem Auswärtigen Platz machen? Michael Forster hat bewiesen, dass er das Rathaus leiten kann. Da muss er auch die Chance bekommen, für das Spitzenamt zu kandidieren.“

Thorsten Bruch (Freie Wähler) drückte für seine Fraktion kein klares Stimmungsbild aus: Es sei zweifelhaft, ob das für eine Abwahl erforderliche Quorum von 30 Prozent aller Homburger Wahlberechtigten je erreicht werden kann. Außerdem seien für die Bürgerabstimmung, deren Ausgang so ungewiss sei, Kosten von bis zu 50.000 Euro zu erwarten.

Markus Loew (AfD) signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zum Abwahlverfahren und äußerte die Hoffnung, „dass der OB einsichtig ist und zurücktritt“. Komme es zu einer Bürgerabstimmung, werde „ein massiv hoher Briefwähleranteil zu befürchten“ sein, argwöhnte der AfD-Mann.

Votum am eigenen Computer

Welche einzelnen Stadtratsmitglieder die insgesamt 32 Ja- und 15 Neinstimmen persönlich abgegeben haben, war nicht feststellbar, weil der Rat per Videokonferenz getagt hat. Bei der Abstimmung konnten Zuschauer den Mandatsträgern nicht auf deren heimische Computertastatur schauen. Im Rathaus, auf der Übertragungsleinwand, wurde lediglich das Gesamtergebnis angezeigt.

Stichwort: Abwahlverfahren

Im 51-köpfigen Homburger Stadtrat stellt die CDU mit 14 Sitzen die stärkste Fraktion. Es folgen SPD (elf Mandate), Grüne (zehn), AfD (sechs), Linke und Freie Wähler (je vier) und die FDP mit zwei Sitzen. SPD und FDP, die gegen das Abwahlverfahren argumentierten, bringen es zusammen auf 13 Mandate. Mit den vier Voten der bislang zwiespältigen Freien Wähler hätten sie 17 Stimmen: Das wäre ein Drittel der Ratsmandate. Ergo könnten alle anderen Fraktionen gemeinsam eine Zweidrittelmehrheit erzielen.

Die förmliche Einleitung eines Abwahlverfahrens müsste vom Stadtrat zunächst mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Mindestens 14 Tage später hat ein zweiter Beschluss zu folgen – diesmal mit Zweidrittel-Mehrheit in namentlicher Abstimmung. Das Votum vom Donnerstag, 25. März, hätte mit 32:15 Stimmen eine Zweidrittelmehrheit ergeben, allerdings nicht aller insgesamt 51 Ratsmitglieder.

Zum Schluss würden die Bürger an die Urne gebeten: Um Schneidewinds Abwahl zu vollziehen, müssen mindestens 30 Prozent aller wahlberechtigten Homburger dafür stimmen.

Eine solche Abwahl gab es im Saarland bisher nur einmal: 2010 musste der Bürgermeister von Schiffweiler gehen – in einer Affäre um Kinderporno-Bilder auf seinem Computer.

x