Saarbrücken
„Das eine Kind schrie – das andere lag leblos in seinen Armen“
„Als wir an dem Haus ankamen, kam eine männliche Person mit zwei Kindern auf dem Arm in Richtung Rettungsdienst. Das eine Kind schrie – das andere lag leblos in seinen Armen. Hinter dem Haus lag eine Frau auf dem Boden. Sie war nicht ansprechbar.“ So schilderte am Donnerstag ein Kommissar vor dem Schwurgericht Saarbrücken seinen ersten Eindruck, als er im Juli 2022 mit seinem Kollegen an der Wohnung in Saarbrücken eintraf. Sie wurden alarmiert, dass sich seine Frau mit ihren beiden Kindern in die Tiefe gestürzt habe.
Bei dem Sturz von der Brüstung einer Brücke, die hinter dem Haus in den Garten führt, zog sich das dreijährige Mädchen tödliche Verletzungen zu. Das einjährige Nesthäkchen wurde leicht verletzt. Die Mutter verletzte sich schwer, ist gehbehindert und ist heute auf eine Gehhilfe angewiesen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken betreibt gegen die Mutter, die 39-jährige promovierte Mathematikerin und erfolgreiche Unternehmensberaterin, das Sicherungsverfahren wegen Mordes und versuchten Mordes. Wegen einer psychotischen Erkrankung sei die Beschuldigte schuldunfähig und könne deshalb nicht bestraft werden, so die Staatsanwältin. Sie will, dass die Beschuldigte auf Dauer in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
„Plötzlich hörte ich Schreie“
Am Donnerstag erschienen mehrere Zeugen, darunter der Lebensgefährte der Mutter. Er sitzt der Beschuldigten gegenüber. Bewegt und weinend versucht er, das Erlebte mit gebrochenen Worten den Richtern zu schildern. Es fällt ihm schwer, zusammenhängende Sätze zu sprechen. Es ist erschütternd zuzuhören. Gefasster trägt der Vater der Beschuldigten das Geschehen an jenem Abend in ihrer Wohnung vor: „Am Spätnachmittag sind meine Tochter mit unseren beiden Enkelkindern und ihrem Lebensgefährten zu uns gekommen. Die Kinder spielten nach dem gemeinsamen Essen in der Wohnung. Sie waren unser Mittelpunkt. Meine Tochter stand am Schrank. Sie war ruhig. Sie war anders. Die Kleine sollte ins Bett gebracht werden. Plötzlich hörte ich Schreie“, schildert der Vater. „Wir liefen raus in den Garten. Meine Tochter stand auf der Brüstung und ist heruntergefallen. Die beide Mädchen lagen im Hof“, schildert der Zeuge.
Der Lebensgefährte hatte den Rettungsdienst und die Polizei gerufen. „Meine Frau und ich wurden zur Polizeidienststelle in die Karcherstraße gebracht und seelsorgerisch betreut. Wir durften nicht zurück in die Wohnung. Wir schliefen im Hotel. “ „Ich habe Angst um meine Kinder“, habe sie zu ihm gesagt, so der Vater. „Im Oktober wollte sie wieder zurück in ihren Job nach Frankfurt. Sie war sich unsicher, ob sie die Leistung bringen kann“, schildert der Vater.
Beschuldigte spricht von Angstzuständen
Über ihren psychischen Zustand, der von Angstgefühlen getragen sei, hatte die Beschuldigte am ersten Verhandlungstag den Richtern geschildert. Sie habe im Februar 2022 mit ihrem Lebensgefährten in ihrer Wohnung im Taunus gestritten und ihn verletzt. Die Polizei sei gerufen worden. Sie wurde in eine Klinik eingeliefert. Die damals behandelnde Ärztin bestätigte, dass sie wegen einer „körperlichen Auseinandersetzung mit ihrem Partner mit angelegten Handschellen auf der Trage liegend in die Klinik eingeliefert wurde. Nach sechs Tagen sei sie in eine Tagesklinik zur Behandlung gegangen. Zwei Tage danach verließ sie die Klinik, weil dort die „Mitpatienten sie in den Suizid treiben wollten und das Essen vergiftet sei“. Das habe sie sie ihr in einem Telefonat Tage zuvor ihrer Schulfreundin berichtet. „Ich hatte den Eindruck, es geht ihr nicht gut“, sagte die Zeugin. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.