Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess gestartet: Frau stürzte sich mit Kindern in die Tiefe

Ihr fehlten sämtliche Erinnerungen zur Tat, erklärte die Beschuldigte vor dem Schwurgericht. Sie leidet unter einer psychischen
Ihr fehlten sämtliche Erinnerungen zur Tat, erklärte die Beschuldigte vor dem Schwurgericht. Sie leidet unter einer psychischen Erkrankung. Unser Foto zeigt sie mit ihrem Verteidiger Walter Teusch.

Sie stürzte sich mit ihren Kleinkindern von einer Brüstung. Ihre drei Jahre alte Tochter starb. Jetzt steht die 40 Jahre alte Mutter vor Gericht.

Vor dem Schwurgericht Saarbrücken begann am Mittwoch das Sicherungsverfahren gegen eine 40-jährige Frau. Sie stürzte sich mit ihren beiden Kleinkindern im Juli 2022 in Saarbrücken von einer Brüstung hinter ihrem Elternhaus in die Tiefe. Die Mutter und ihre damals ein und drei Jahre alten Kinder fielen aus vier bis fünf Metern in den Hinterhof.

Das dreijährige Mädchen starb einen Tag nach dem Sturz an seinen schweren Verletzungen. Die Einjährige überlebte den Sturz weitestgehend unverletzt. Die Mutter zog sich schwere Verletzungen zu. Am Mittwoch betrat die schwer gehbehinderte Beschuldigte mit einer Gehhilfe den Gerichtssaal, nahm neben ihrem Verteidiger Walter Teusch Platz und folgte dem mündlichen Antrag der Staatsanwältin.

Beschuldigte kann nicht bestraft werden

Diese geht von Mord und versuchtem Mord bei der 40-jährigen Diplom-Mathematikerin aus. Bedingt durch ihre psychische Erkrankung sei sie schuldunfähig und könne deswegen auch nicht bestraft werden. Die Staatsanwältin betreibt in ihrem Antrag die Unterbringung der Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus, weil von ihr „infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie für die Allgemeinheit gefährlich ist“.

Momentan ist sie in der Forensischen Klinik in Merzig untergebracht. Die Einlassung zu ihrer Person und dem Tatvorwurf las die Beschuldigte selbst vor. Eloquent, klar und deutlich trug sie alles in einem Fluss vor: Sie wurde 1982 in Saarbrücken geboren, nach dem Abitur studierte sie in Heidelberg Volkswirtschaft und Mathematik. 2008 erwarb sie ihr Diplom. Als promovierte Diplom-Mathematikerin startete sie 2014 ihre Karriere in Frankfurt am Main als Unternehmensberaterin.

Beschuldigte: Tat war „Kurzschlusshandlung“

2019 und 2021 kamen die beiden Mädchen zur Welt. „Ich habe wunderbare Töchter. Ich habe sie geliebt“, erklärte sie stolz den Richtern. „Die Tat und der Suizidversuch waren nach meiner Meinung eine Kurzschlusshandlung. Mittlerweile kann ich die Tat nur schwer nachvollziehen. Es tut mir unendlich leid, welchen Kummer ich ausgelöst habe. Meine Tochter hat ihre Schwester verloren“ erkannte sie.

Sie habe keine Erinnerung mehr an die Tat selbst, und dass sie sich mit ihren Kindern von der Brüstung gestürzt hatte. Die beiden Kinder hätten vorher noch gespielt, das wisse sie. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob sie mit den Kindern alleine dorthin gegangen sei, antwortete sie: „Ich habe keine Erinnerung“.

Depressionen, Ängste und Misstrauen

Einige Tage vor der Tat habe sie infolge ihrer Psychose Suizidgedanken gehabt. Neben ihrer Psychose, die durch Ängste verstärkt waren, habe sie unter Depressionen gelitten. Die Depressionen habe sie mit negativen Gedanken verbunden. Sie habe sich mit gesellschaftlichen Problemen beschäftigt und sich Gedanken über die Konsumgesellschaft gemacht, haderte mit der Textilindustrie und verurteilte den Fleischkonsum.

Die Beschuldigte sei misstrauisch geworden und glaubte bei einem Telefonat mit ihrer Mutter, dass sie abgehört werde. Auch glaubte sie, dass die Corona-Testzentren falsche Testergebnisse geliefert hätten. In der Uniklinik in Homburg habe man ihr nach der Tat „Antipsychotika“ verabreicht. Im Moment fühle sie sich den Umständen nach „okay“, sagte sie dem Psychiater Wolfgang Retz, der den Prozess als Gutachter mitverfolgte. Das Sicherungsverfahren wird am 26. Januar fortgesetzt.

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