Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel CDU: Schneidewind soll sich in Ruhestand versetzen lassen

Rüdiger Schneidewind
Rüdiger Schneidewind

Der Rechtsstreit um den suspendierten und mittlerweile zum zweiten Mal verurteilten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) zieht sich weiter in die Länge. Jetzt ruft die Homburger CDU den OB auf, seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen.

Am 27. Januar hatte das Saarbrücker Landgericht nach mehrwöchiger Revisionsverhandlung ein zweites Urteil im Strafprozess gegen Rüdiger Schneidewind in der Detektiv-Affäre gefällt. Gegen den seit nahezu zwei Jahren vom Dienst suspendierten Homburger OB wurde mit 10.800 Euro Geldstrafe ein deutlich milderes Urteil gefällt als in der ersten Instanz, gegen das Schneidewind erfolgreich in Revision gegangen war.

Würde das neue Urteil rechtskräftig, gälte der Kommunalpolitiker gleichwohl als vorbestraft, denn die Geldstrafe errechnet sich aus 120 Tagessätzen zu je 90 Euro. Vorbestraft ist, wer rechtskräftig zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Wie berichtet, haben die Staatsanwaltschaft ebenso wie Schneidewinds Verteidiger auch gegen den neuen Richterspruch Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

„Weitere Verlängerung der elenden Hängepartie“

Homburg droht damit eine weitere Verlängerung der elenden Hängepartie an der Stadtspitze“, mahnen nun der Homburger CDU-Stadtratsfraktionsvorsitzende Stefan Mörsdorf und sein Erbacher Parteifreund Markus Uhl, der die Saarpfalz im Bundestag vertritt. In einer gemeinsamen Erklärung stellen die beiden Christdemokraten fest, „dass diese seit Jahren andauernde und schier nicht enden wollende Ungewissheit für die Stadt nun beendet werden muss. Wir brauchen klare Verhältnisse an der Stadtspitze, denn die vor Homburg liegenden Herausforderungen sind zu groß, als dass sie weiterhin über einen längeren Zeitraum zusätzlich kommissarisch erledigt werden können.“

In Mörsdorfs und Uhls Augen ist jetzt „Rüdiger Schneidewind am Zug, weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, wenn ihm Homburg ebenso am Herzen liegt. Wir fordern ihn deshalb auf, die dazu notwendigen Konsequenzen zu ziehen und – wie im Kommunalrecht geregelt – durch eigenen Antrag aus besonderem Grund seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen , um den längst fälligen Neuanfang in Homburg zu ermöglichen.“

„Rückkehr ins Amt für uns nicht zumutbar“

Mittlerweile, so der frühere Kirrberger Ortsvorsteher Mörsdorf, beschäftige die Detektiv-Affäre um Rüdiger Schneidewind „unsere Stadt seit mehr als fünf Jahren. Das Ansehen von Homburg, aber auch das der Kommunalpolitik haben darunter massiv gelitten. Wir haben als CDU Homburg bereits erklärt, dass für uns aufgrund des erlittenen Vertrauensverlusts eine Rückkehr von Rüdiger Schneidewind in das Amt des Oberbürgermeisters nicht vorstellbar und auch nicht zumutbar ist.“

Inzwischen würden die Rathausgeschäfte von Bürgermeister Michael Forster (CDU) „sehr kompetent und erfolgreich“ geführt. Er habe dabei zusätzlich noch die Aufgaben des suspendierten Oberbürgermeisters übernommen „und somit in dieser schwierigen Zeit die beiden wichtigsten Funktionen innerhalb der Stadtführung gleichzeitig ausgefüllt. Aber trotz dieser Doppelbelastung hat Michael Forster wichtige Zukunftsprojekte für unsere Stadt auf den Weg gebracht.“

Bürgermeister Forster habe im Rathaus „Konsequenzen aus der Vergangenheit“ gezogen. Stefan Mörsdorf: „Die Stadtverwaltung, insbesondere das Bauamt, wurde neu strukturiert und organisiert. Neue Prozesse und Kontrollmechanismen sorgen für mehr Transparenz und höhere Rechtssicherheit auch mit dem Ziel, die Missstände der Vergangenheit aufzuklären und aufzuarbeiten.“

Anerkennung für das Personal im Rathaus

Mit großer Mehrheit habe sich der Homburger Stadtrat „wegen der bislang unklaren Sachlage diverser früherer Bauprojekte aus nachvollziehbaren Gründen dazu entschlossen, zur Aufklärung die Ermittlungsbehörden einzuschalten“. Diese demokratische Entscheidung der Ratsmitglieder, so Mörsdorf und Uhl, möge „zwar hinterfragt und kritisiert werden, ist jedoch ohne Wenn und Aber zu respektieren“. In diesem Zusammenhang bekundet die Homburger CDU ihre Anerkennung für „die Arbeit und das Engagement des ganz überwiegenden Teils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung“. Diese dürften nicht „im Zuge der Aufklärung der Missstände unter Generalverdacht“ gestellt werden.

Schneidewind bietet Vergleich an

Am 29. Januar hatte Rüdiger Schneidewind angekündigt, in einer neuerlichen Revision seine „Rechte weiter wahren“ zu wollen. Dem Stadtrat bietet er einen Vergleich an, laut dem er zur Wiedergutmachung knapp 81.000 Euro an die Stadtkasse entrichtet. Das Landgericht hatte im neuen Urteil den finanziellen Schaden auf 72.920 Euro beziffert.

Stichwort: Ruhestand auf Antrag aus besonderem Grund

Laut Paragraf 58 a des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) kann ein Bürgermeister seine Versetzung in den Ruhestand mit der Begründung beantragen, dass „ihm das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird“. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Stadtrat. Stimmt dieser zu und sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ruhegehalts erfüllt, so ist der Bürgermeister in den Ruhestand zu versetzen.

Stefan Mörsdorf, Vorsitzender der Homburger CDU-Stadtratsfraktion.
Stefan Mörsdorf, Vorsitzender der Homburger CDU-Stadtratsfraktion.
Der Homburger Bundestagsabgeordnete Markus Uhl.
Der Homburger Bundestagsabgeordnete Markus Uhl.
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