Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Schneidewind legt auch gegen zweites Urteil Revision ein

Rüdiger Schneidewind
Rüdiger Schneidewind

Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD), in der Detektiv-Affäre am Mittwoch, 27. Januar, in zweiter Instanz zu 10 800 Euro Geldstrafe verurteilt, will auch gegen dieses neue Urteil in Revision beim Bundesgerichtshof gehen. Dort hatte er bereits die Aufhebung seines erstinstanzlichen Urteils von 15 Monaten Haft auf Bewährung erreicht.

In einer persönlichen öffentlichen Erklärung erinnerte Schneidewind am Freitag, 29. Januar, daran, dass seine zweite Verurteilung vom Mittwoch noch nicht rechtskräftig ist. „Da die Staatsanwaltschaft über die Presse bereits mitgeteilt hat, Revision gegen das Urteil einzulegen und das Urteil zu prüfen, habe ich mich nach Rücksprache mit meinem Anwalt dazu entschieden, dies auch zu tun, um meine Rechte im Verfahren weiter wahren zu können.“

„Durch das neue Urteil des Landgerichts bin ich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies ist eine deutlich geringere Strafe als in dem vom Bundesgerichtshof aufgehobenen ersten Urteil“, stellte er zwei Tage nach dem Richterspruch fest. „Für die Fehler, die ich begangen und die Kosten, die ich verursacht habe, bitte ich die Homburgerinnen und Homburger nochmals um Entschuldigung. Es war nicht meine Absicht, der Stadt Homburg Schaden zuzufügen. Ich wollte Schaden von der Stadt abwenden, indem ich dem mir gegenüber von verschiedener Seite mehrfach geäußerten Verdacht von unrechtmäßigem Handeln nachgehen wollte.“

Vergleichsangebot an den Stadtrat steht weiterhin

Der 52-Jährige: „Ich weiß, dass ich die Kosten deutlich unterschätzt habe und eine frühere Kündigung des Vertrages in jedem Fall Kosten vermieden hätte. Nach wie vor bin ich bereit, die aufgrund der zu späten Kündigung des Vertrages entstandenen Kosten zu tragen. Meine Zusage, im Falle einer Einigung mit dem Stadtrat und der Versicherung der Stadt persönlich knapp 81.000 Euro zu bezahlen, gilt weiterhin. Das Landgericht bezifferte in dem neuen Urteil den Schaden auf 72.920 Euro.“

Diese Zusage, so betont der Sozialdemokrat, „gilt unabhängig von der Rechtskraft des Urteils und unabhängig von dem vom Landgericht niedrigeren bezifferten Schaden. Stimmt der Stadtrat dem Vergleich zu, wären damit alle zivilrechtlichen Verfahren erledigt.“

Dank an Familie und Freunde

„Die letzten beiden Jahre waren für mich sehr schwierig“, erklärt Rüdiger Schneidewind abschließend: „Ich bedanke mich bei denen, die mir in dieser Zeit Halt gegeben haben, insbesondere bei meiner Familie und bei meinem Freundeskreis. Zudem nenne ich insbesondere auch die Homburger SPD. Vielen Dank dafür!“

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