Saarbrücken
Anwohnerin klagt gegen Fußgängerzonen-Erweiterung: Urteil gefallen
Verstößt die Stadt Saarbrücken mit der Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt gegen Gesetze oder EU-Normen? Hat die Stadt die Rechte einer gehbehinderten Frau nicht ausreichend berücksichtigt? Seit Mai hatte sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis mit dem Normenkontrollantrag einer Saarbrückerin beschäftigt. Damit wollte die Frau gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung der Fußgängerzone vorgehen. Kurz gesagt: Es ging um folgende Frage: Muss die Stadt Saarbrücken für schwer gehbehinderte Anwohner in der erweiterten Fußgängerzone gewährleisten, dass ständig Taxis und andere Fahrzeuge bereitstehen, die die Menschen zu ihren Wohnungen bringen und sie dort abholen können?
Die Frau ist Anwohnerin der Fußgängerzone und sei laut Antrag darauf angewiesen, dass zum Beispiel jederzeit Taxis ihre Wohnung anfahren können. Durch die Poller könnten Taxis oder andere Transportfahrzeuge jedoch nicht mehr zu ihrer Wohnung gelangen und sie dort abholen oder heimbringen. Aus diesem Grund hatte die Anwohnerin versucht, einen Abwägungsfehler geltend zu machen. Eine befristete Sonderzufahrtserlaubnis reiche nicht aus; die Stadt, so der Antrag, müsse die Regelung im Bebauungsplan für die Fußgängerzonen-Erweiterung selbst treffen.
OVG: Kein Abwägungsfehler erkennbar
Am Dienstag teilte das Oberverwaltungsgericht mit, dass es den Antrag der Anwohnerin zurückgewiesen hat. Ein Abwägungsfehler, so Stephan Körner vom OVG, sei nicht erkennbar, und der Antrag sei unbegründet. „Die von der Planungsentscheidung betroffenen öffentlichen und privaten Belange seien vom Stadtrat ihrer Bedeutung nach angemessen berücksichtigt worden“, teilt Körner mit. Im Bebauungsplan für die Fußgängerzonen-Erweiterung werde laut OVG ausführlich aufgeführt, wie jederzeit Fahrzeuge an die Häuser fahren können. Das OVG bezieht sich dabei auf Anwohner, die darauf angewiesen sind, direkt an ihren Wohnungen abgeholt und gebracht zu werden.
Ordnungsamt soll Ausnahmegenehmigung erteilen
Das Ordnungsamt solle in solchen Fällen eine Ausnahmegenehmigung oder Sonderzufahrtserlaubnis erteilen. Für Notdienste seien Funksender und Schlüsselschalter angedacht. Es sei zulässig, dass die Einzelheiten dazu auch in nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden könnten.
Im Juli 2022 hatte der Saarbrücker Stadtrat mit 31 Ja- und 29-Nein-Stimmen die Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt beschlossen. Diese knappe Mehrheit hatte den Weg freigemacht für die Erweiterung um 9000 auf insgesamt 25.000 Quadratmeter.