Homburg / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Angeklagter Roth ist krank, sein Verteidiger kämpft

Klaus Roth (Mitte) mit seinem Verteidiger Franz-Josef Schillo und der Anwältin Alexandra Windsberger (rechts)
Klaus Roth (Mitte) mit seinem Verteidiger Franz-Josef Schillo und der Anwältin Alexandra Windsberger (rechts)

Ob der erkrankte frühere Homburger Bürgermeister Klaus Roth (CDU) noch lange an seinem Korruptionsprozess teilnehmen kann, müssen weitere Gutachten zeigen. Einem Verhandlungstag kann er nur für zwei Stunden folgen.

Dabei ist nach wie vor kein Ende des Dauerprozesses gegen den Homburger Ex-Bürgermeister abzusehen. Angesichts der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten darf ein einzelner Verhandlungstag die Dauer von zwei Stunden nicht überschreiten. Aus diesem Grund zieht sich am Landgericht Saarbrücken allein die Befragung eines inzwischen pensionierten Kriminalbeamten nun schon über vier Prozesstage hin. Der Polizist, der im Herbst 2017 die Durchsuchungen in Klaus Roths Rathausbüro und Privathaus geleitet hatte, wird am Fortsetzungstermin am 15. Februar nun schon zum fünften Mal als Zeuge seine Erinnerungen darlegen müssen.

Stichwort Erinnerungen: Zahlreiche Fragen, die ihm Roths Verteidiger Franz-Josef Schillo stellt, vermochte der Pensionär im Prozess auch am Mittwoch, 9. Februar, nicht zu beantworten – unter Verweis auf den Umstand, dass er sich nach gut vier Jahren an viele Einzelheiten seiner damaligen Ermittlungen nicht mehr entsinnen könne.

Der Rechtsanwalt und der Elektriker

Häufig ruft Richter Haldor Klos in diesen Tagen Roths Verteidiger zur Ordnung, weil dieser seiner Meinung nach dem Zeugen allzuoft ein und dieselbe Frage immer wieder aufs Neue stelle. Dies sei im Prozessrecht nicht zulässig: Habe ein Zeuge einmal eine Aussage zu einem bestimmten Sachverhalt gemacht, müsse man es dabei bewenden lassen.

Gezielt versucht Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo, das Interesse des Gerichts auf die Rolle eines Homburger Elektrotechnikers zu lenken. Dieser soll damals im Zusammenspiel mit einer Neunkircher IT-Firma in die Geschäfte verwickelt gewesen sein, die Klaus Roth zur Last gelegt werden. Wie berichtet, soll Roth einen städtischen Auftrag für gut 35.000 Euro zur Planung einer modernen Datennetz-Neuverkabelung des Homburger Rathauses an den Elektrotechniker und an die Neunkircher Firma erteilt haben. Am Ende, so der Vorwurf, seien aus diesem Geschäft 27.000 Euro auf Roths Privatkonto geflossen.

Anregung fürs Schlussplädoyer

Hartnäckig kritisiert Schillo, dass bereits vor Prozessbeginn die beiden gesonderten Strafverfahren gegen den Elektriker und den Chef des Neunkircher IT-Unternehmens gegen Geldzahlung eingestellt worden sind. Dabei habe die Polizei vor Jahren auch eine Gesamtrechnung über knapp 300.000 Euro unter die Lupe nehmen müssen, die der Elektromeister der Stadt Homburg für diverse technische Beratungs- und Arbeitsleistungen gestellt habe. Dann fragte der Anwalt den Zeugen, ob ihm denn auch noch Ermittlungen gegen den Elektriker bekannt seien, die während des Strafverfahrens gegen den inzwischen verurteilten Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner geführt wurden? „Ich habe daran keine Erinnerung“, erwiderte der Polizist einmal mehr.

„So viele Vorwürfe“, beklagte Roths Verteidiger, habe es im Zusammenhang mit dem Elektromeister zu untersuchen gegeben. Warum diese Dinge nicht weiter verfolgt würden? „Sie können all dies gerne in Ihrem Schlussplädoyer thematisieren“, meinte Richter Haldor Klos. „Sofern wir eines Tages einmal dorthin kommen sollten.“

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