Rhein-Pfalz Kreis Zwischen Pflicht und Freiwilligkeit

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LUDWIGSHAFEN

. Harthausen im Februar: Die katholische Kirche weigert sich, einen Teil der Personalkosten für eine neue Dreiviertelstelle in ihrem Kindergarten zu bezahlen. Die sinngemäße Begründung: Wenn die Politik unbedingt das Betreuungsangebot in der Einrichtung erweitern wolle, solle sie auch dafür aufkommen. Der Gemeinderat ist verärgert, einige Mitglieder sprechen von Erpressung. Schifferstadt von 2009 bis 2012: Stadt, Kreis und Land investieren 1,1 Millionen Euro in die Zusammenlegung zweier katholischer Kindergärten mit Hilfe eines Verbindungsbaus. Die Kommune übernimmt für einen Symbolbetrag von einem Euro alle Gebäudeteile. Die Kirche ist jetzt nur noch Betriebsträger. Lambsheim im Juni: Die Gemeinde bestätigt einen Vertrag, wonach sie der protestantischen Gemeinde für die Kita Junkergasse fast den gesamten Trägeranteil an den Personalkosten plus die Sachkosten erstattet. Die Verwaltung rechnet vor, dass die Gemeinde mehr als 70.000 Euro im Jahr sparen würde, wenn sie selbst Träger der Einrichtung wäre. Bobenheim-Roxheim im Juli: Die protestantische Kita Löwenzahn muss beim Brandschutz nachbessern. Kosten: rund 175.000 Euro. Der Pfarrer bittet den Gemeinderat um einen 90-prozentigen Zuschuss. Andere Kommunen im Rhein-Pfalz-Kreis haben ebenfalls unter dem Druck, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung erfüllen zu müssen, kirchliche Gebäude umbauen lassen oder zahlen für den laufenden Betrieb freiwillig mehr, als sie müssten. Das Kindertagesstättengesetz von Rheinland-Pfalz sieht vor, dass neben Land, Kreis, Gemeinde und Eltern auch der freie Träger einen Teil der Personalkosten (je nach Art der Kita zwischen fünf und 12,5 Prozent) übernimmt und die laufenden Sachkosten bezahlt. Die Wirklichkeit sieht vielfach anders aus, je nach Verhandlungsgeschick der Kirchengemeinden. Da wundert es nicht, wenn in Gemeinderäten, wo Sonderabsprachen entschieden werden, das eine oder andere Mitglied sagt oder zumindest denkt: „Wozu brauchen wir eigentlich noch kirchliche Träger, wenn der Staat alles bezahlt?“ „Weil die Kirchen und Verbände als Träger von Kindergärten ausdrücklich erwünscht sind“, antwortet Martin Haller (SPD), Beigeordneter des Rhein-Pfalz-Kreises und Mitglied des Landtags. Er verweist auf das Kita-Gesetz des Landes. Dort steht, dass Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern eine Pflichtaufgabe der Jugendämter ist und der Bedarf an Kitas zuerst durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gedeckt werden soll. Dazu zählen die Kirchen. Erst wenn eine Lücke entsteht, muss die Kommune als Träger einspringen. „Die Trägervielfalt ist eine Vorschrift“, sagt Haller, ihre Wurzeln lägen in den Erfahrungen mit dem NS-Staat. „Wir sind froh, dass es kirchliche Kindergärten gibt, in denen gute Arbeit geleistet wird“, so Haller. Im Gesetz heißt es aber auch, dass jeder Kita-Träger „die erforderliche Eigenleistung zu erbringen“ hat, was offenbar in vielen Städten und Gemeinden nicht mehr der Fall ist. „Die Vorschrift der Trägervielfalt wiegt dem Geist des Gesetzes nach schwerer“, begründet Haller den Widerspruch. Selbstbewusst formulieren die Evangelische Kirche der Pfalz und das Bistum Speyer ihren Beitrag zur Elementarerziehung. Sie unterstützten damit den Staat bei dieser Pflichtaufgabe und machten Kinder durch das Vermitteln von Werten stark, heißt es in schriftlichen Antworten an die RHEINPFALZ samt Hinweisen auf die Bedeutung religiöser Erziehung. Was das liebe Geld betrifft, erklärt Pressesprecher Wolfgang Schumacher, dass die Protestantische Landeskirche für ihre rund 250 Kitas 18,9 Millionen Euro aufwende. „Das sind rund 20 Prozent der Kirchensteuermittel und circa 16,5 Prozent an den Kita-Gesamtkosten.“ In der Diözese Speyer gibt es 234 katholische Kindergärten, für die 15 Millionen Euro jährlich von der Kirche ausgegeben werden. Gleichwohl hätten die Kirchengemeinden keine Mittel mehr für größere Um- oder Neubauten, sagen beide Kirchen. Sie hätten sich an der Erfüllung des landesweiten Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr schon anderweitig stark engagiert, beispielsweise mit der Weiterbildung ihrer Erzieher in der Frühpädagogik oder neuen Raumkonzepten. Kreisdezernent Haller bestätigt, dass neue Kindergärten fast nur noch von Kommunen gebaut werden. Was die Entlohnung ihrer Erzieher betrifft, sieht sich die Evangelische Kirche der Pfalz gleichauf mit dem Staat: „Wir übernehmen in vollem Umfang den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Kommunal (TVöD)“, so Schumacher. Das Bistum teilt mit, es zahle nach den Richtlinien für Arbeitsverträge im Deutschen Caritasverband, der „weitgehend“ dem TVöD entspreche. „In der Regel werden die Entgelttabellen eins zu eins übernommen.“ Mit ihren Anspielungen auf die Arbeitsverträge wollen kritische Kommunalpolitiker aber auch auf gewisse Verhaltensvorschriften hinaus, die kirchliche Arbeitgeber als Tendenzbetriebe erlassen können, und auf das Streikverbot. Letzteres sieht selbst Martin Haller kritisch, obwohl er Sohn des Lambsheimer Pfarrers ist. „Das ist nicht mehr zeitgemäß“, meint er und plädiert für Solidarität mit dem Kindergartenpersonal kommunaler Arbeitgeber. Apropos Streik: Bei Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Kommunalverbänden sind Gemeinden, die nur konfessionelle Kitas haben, wie etwa Lambsheim, fein raus. Vor deren Rathäusern demonstrieren keine aufgebrachten Eltern. Aber nicht nur deshalb verteidigt Lambsheims Bürgermeister Herbert Knoll (CDU) die Kostenübernahme für die Kita Junkergasse. Er meint: „Wir können froh sein, dass wir uns nicht auch noch um die Verwaltung von Kindergärten kümmern müssen.“

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