Rhein-Pfalz Kreis Zur Sache: Die Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis

Die 16 Wertstoffhöfe im Kreis sollen möglichst wohnortnah den Bürgern gestatten, neben dem gebührenpflichtigen Sperrmüll wiederverwertbaren Müll fachgerecht – also getrennt nach Stoffen – zu entsorgen. Dagegen habe der Landkreis Bad Dürkheim nur ganze drei Wertstoffhöfe, weiß Thomas Springenberg vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. 1992 seien die ersten neun Höfe im Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet worden, sukzessive kamen alle weiteren hinzu. Das Grundstück stelle in der Regel die Gemeinde, ebenso das Personal. Anlagen und Personalkosten trage der Abfallentsorgungsbetrieb. Die Betriebskosten für alle Wertstoffhöfe im Kreis einschließlich der täglich geöffneten Höfe in Mutterstadt und Schifferstadt beziffert Thomas Springenberg auf rund 300.000 Euro jährlich, davon entfallen rund 10.000 Euro auf Beindersheim. Altöl kann wegen der hohen Kosten für Spezialbehälter nur an fünf Höfen abgenommen werden, die nächsten sind in Lambsheim und Bobenheim-Roxheim. Bauschutt wird in geringen Mengen angenommen, um ein „Sanieren auf Kosten der Allgemeinheit“ zu verhindern. 2013 wollte der Kreis wissen, wie seine Wertstoffhöfe ankommen. An vier Standorten, darunter Beindersheim, wurde eine Umfrage durchgeführt. Das Ergebnis: Note 1,8. Entsorgt wurden in Beindersheim 2014 unter anderem 570 Tonnen Grünschnitt, 380 Tonnen Bau-, 32 Tonnen Metall- und 45 Tonnen Elektroschrott – darunter 19 Tonnen Bildschirmgeräte. Der Anteil an der Gesamtmenge aller Wertstoffhöfe lag zwischen einem Zehntel bei Metall- und einem Fünftel bei Elektronikschrott. Doch nicht nur Müll hintragen ist möglich, für 50 Cent gibt es 20 Liter Komposterde fürs heimische Gemüse- oder Blumenbeet. Für Menschen, die keine Treppen steigen können, gibt es einen ebenerdigen Container für Grünschnitt. Für Beindersheim sei dies die kostengünstigste Möglichkeit, sagt Thomas Springenberg. In anderen Wertstoffhöfen werden bodengleich abgesenkte Presscontainer oder sogenannte Gleittreppen, die leicht begehbar sind, getestet. Diskussionen über die Nutzungsberechtigung – ab 60 Jahren oder mit Schwerbehindertenausweis „G“ – gebe es keine mehr, es habe sich „eingespielt“, so Springenberg. (cei)