Bobenheim-Roxheim
Wucherndes Grün: Warum der Bürgermeister den Betriebshof in Schutz nimmt
Herr Müller, was ist das Problem im Bobenheim-Roxheimer Betriebshof?
Probleme, also Plural, trifft es eher. Wie der Deutsche Wetterdienst meldet, gab es noch nie seit Messbeginn im Jahre 1881 in Deutschland so niederschlagsreiche zusammenhängende zwölf Monate wie im Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2024. Und die vielen Regentage haben sich im Juli fortgesetzt. Die Natur ist in diesem Frühjahr und Sommer regelrecht explodiert, und das Team vom Betriebshof kommt nicht hinterher. Auch finden im Frühsommer mit Filmfrühling, Gondelfest und Serata Italiana in der Gemeinde gleich drei überregionale Großveranstaltungen statt, die Personal binden. Wer auf der Kehrmaschine sitzt und einen Festplatz vor und nach der Veranstaltung säubert oder Hütten mit dem Gabelstapler zum oder vom Platz bringt, kann nicht gleichzeitig den Aufsitzrasenmäher bedienen. Hinzu kommt, dass im Juni und Juli die Hälfte der Mitarbeitenden des Betriebshofs dauerkrank oder in Urlaub waren. Denn auch sie haben ein Recht auf Urlaub, und zwar nicht nur im Winterhalbjahr.
Überall sieht man üppiges, saftiges Grün, man sollte meinen, dass die Menschen darüber froh sind. Wenn man bedenkt, wie Straßenränder, Wälder und Wiesen in den vergangenen trockenen Sommerzeiten aussahen und wie sehr wir Grünpflanzen zum Binden von Kohlendioxid brauchen. Ärgert es Sie, wenn Bürger das Mähen, Krautrupfen und Heckenschneiden im öffentlichen Raum so wichtig nehmen?
Meist erfahren wir viel Lob für unsere Grünanlagen. Ein gutes Beispiel ist die grüne Kreisverkehrsinsel bei den Supermärkten, die Anfang Juni sogar die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrem Besuch hier begeistert hat. Oder ich denke an die schöne Anlage am Altrhein oder an den Bürgermeister-Fügen-Park. Dafür danke ich dem Betriebshofteam sehr. Ich würde mir manchmal mehr Verständnis in der Bevölkerung wünschen. In den privaten Gärten ist die Situation nach viel Regen ja auch nicht anders. Leider kann ich das Personal im Sommerhalbjahr nicht verdoppeln. Und es gibt natürlich auch noch naturschutzrechtliche Vorgaben. So dürfen Hecken und Sträucher im Frühling und Frühsommer nicht bis 15. Juli und Bäume nicht zwischen 1. März und 30. September geschnitten oder gefällt werden – zum Schutze nistender Vögel. Ausnahmen sind Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach beispielsweise Sturm oder Blitzschlag.
Wie halten Sie und Ihre Frau es denn im eigenen Garten? Eher naturnah und insektenfreundlich oder gut gestutzt und aufgeräumt?
Um unseren Garten kümmert sich weitestgehend meine Frau. Sie nennt ihn ihr „gepflegtes Chaos“, in dem hauptsächlich insektenfreundliche Stauden und Sträucher bunt durcheinander wachsen. Bei Neuanpflanzungen achtet sie auf Hitzeresistenz und den Wasserverbrauch. Mein Bereich beschränkt sich auf circa vier Quadratmeter mit Tomatenpflanzen, den Überresten des ehemaligen Nutzgartens meiner Eltern. Und ich werde im Sommer natürlich zum Zuschaufeln gerufen, wenn unser Hund Bilbo mal wieder Löcher gegraben hat, um sich in die kühle Erde zu legen.