Hessheim Wohnviertel benötigt neuen Bebauungsplan
Mit der Neufassung sollen „Wunden“ geheilt werden, so umschrieb es das von der Ortsgemeinde beauftragte Planungsbüro Piske in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Anlass, das Baugebiet einmal genauer unter die Lupe zu nehmen, war der Bau einer Rampe, die zur Garage eines Anwesens führte, erläutert Ortsbürgermeister Holger Korn (SPD) auf Nachfrage. Diesen Behelf habe der Rhein-Pfalz-Kreis als Bauwerk eingestuft und den Abriss angeordnet. Daraufhin habe man das Baugebiet genauer geprüft. „Es wurden tatsächlich Nebengebäude nicht so errichtet, wie es der Bebauungsplan erlaubt hätte“, erklärt Korn. Aus diesem Grund soll das Regelwerk nachträglich den Tatsachen vor Ort angepasst werden.
Unter anderem muss in der Neufassung des Bebauungsplans der Verlauf der Beethovenstraße der tatsächlichen Situation vor Ort angepasst werden. Außerdem soll die Ausrichtung von Gebäuden statt in Nord-Süd-Richtung wie vor Ort festgestellt in Ost-West-Richtung eingetragen werden, und auch die überbaubaren Grundstücksflächen müssen entsprechend dem tatsächlichen Gebäudebestand neu gefasst werden. Und schließlich sollen auch unterschiedliche Grundstückstiefen vereinheitlicht werden.
Verfahren mit mehreren Stufen
Wie jeder Bebauungsplan muss auch der für dieses Wohngebiet, das im Nordwesten Heßheims zwischen Großniedesheimer und Heuchelheimer Straße liegt, das festgelegte Verfahren durchlaufen, bevor er in Form einer Satzung vom Gemeinderat beschlossen werden kann. Bisher hat nur die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.
Stellungnahmen mit Bedenken gegen das Vorhaben wurden in dieser Planungsphase laut Ulrich Villinger vom Büro Piske nicht abgegeben. „Der Rhein-Pfalz-Kreis hat sich leider nicht geäußert“, ergänzte er. Das sei wohl der Personalsituation in der Kreisverwaltung geschuldet. Der Planentwurf wird jetzt öffentlich ausgelegt und die Behörden werden erneut um Stellungnahme gebeten.