Zur Sache
Wilderei

Jagdwilderei ist in Deutschland nach Paragraf 292 des Strafgesetzbuchs strafbar und liegt unter anderem vor, wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt oder erlegt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, wenn zum Beispiel gewerbsmäßig, nachts oder in der Schonzeit gewildert wird, ist auch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren für den Wilderer möglich.
