Rhein-Pfalz Kreis Wieder Disput um Biogasanlage

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Mutterstadt. Die Bürgerinitiative (BI) gegen Geruchsbelästigung in Mutterstadt befürchtet, in Zukunft könnte eine Biogasanlage in der Gemeinde entstehen. Grund für diese Annahme ist eine derzeit bei der Verwaltung offengelegte Teiländerung des Flächennutzungsplans. Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (SPD) hingegen beteuert, dass keine Biogasanlage geplant sei und mit der Planänderung solch ein Ansinnen auch nicht verfolgt werde.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf Sondergebiete, die südwestlich von Mutterstadt an der L 524 Richtung Schifferstadt („In der Schlicht“) liegen. Dort befinden sich die Netzleitstelle und ein Umspannwerk der Pfalzwerke, der gemeinsame Wertstoffhof des Kreises und der Gemeinden Mutterstadt und Limburgerhof sowie das Betriebsgelände der Firma Zeller. Laut Verwaltung sollen zwei Sondergebiete umbenannt werden: Das Sondergebiet „Elektrizität“ soll die Bezeichnung „Sondergebiet für Elektrizität und Datenkommunikation“ bekommen, weil die Pfalzkom beabsichtigt, auf dem Gelände der Pfalzwerke ein Rechenzentrum zu errichten. Das Sondergebiet „Kompostieranlage“ soll nun ein „Sondergebiet für Abfallwirtschaft, erneuerbare Energiegewinnung (außer Windkraft) und mit dem Betrieb verbundene Logistik“ werden. Letzterer Passus – „erneuerbare Energiegewinnung (außer Windkraft)“ – ist der Stein des Anstoßes. Wie die BI mitteilt, befürchte man nun, dass mit der Änderung bei einer späteren Erweiterung des Sondergebiets – zum Beispiel durch Hinzukauf von Grundstücksflächen durch die Gemeinde oder den Betreiber – dort eine Biogasanlage gebaut werden könnte. Und nicht nur das: Die textliche Änderung ermögliche nach Ansicht der BI, dass auch schon auf dem bestehenden Gelände der Kompostieranlage eine Biogasanlage entstehen könnte. Die BI erinnert daran, dass bereits 2007 ein Antrag für den Bau einer Biogasanlage gestellt wurde, gegen den sich die Bürger mit einer Unterschriftenaktion erfolgreich gewehrt haben. Dies hat auch die Gemeinde nicht vergessen. Wie Bürgermeister Schneider betont, ist die Verwaltung nach wie vor gegen den Bau einer Biogasanlage auf Mutterstadter Gemarkung. Die Änderung im Flächennutzungsplan sei keinesfalls ein Hinweis darauf, dass dergleichen geplant sei. Hintergrund sei ein ganz anderer: Die Änderung sei von der Kreisverwaltung bereits 2009 gefordert worden, weil die Verlagerung des Wertstoffhofs von Gemeinde und Kreis sowie die Errichtung des neuen Betriebsgebäudes der Firma Zeller, also eine Betriebszusammenführung, anstanden. Zudem wurde von der Gemeinde eine gesicherte Erschließung, respektive der Bau einer Erschließungsstraße, gefordert. Deshalb wurde ein sogenannter Erschließungssicherungsvertrag unter Beteiligung der Fachausschüsse und der BI geschlossen. Die Änderung der Bezeichnung des Sondergebiets war als Vorschlag in der Präambel dieses Vertrags benannt, erläutert Schneider. Der Vertrag war laut Schneider Voraussetzung dafür, dass die Firma Zeller 2010 bis 2011 dort ihre Betriebsteile konzentrieren konnte, und auch der Wertstoffhof für Mutterstadt und Limburgerhof dort untergebracht werden konnte. Doch die Beteuerung des Bürgermeisters, in Mutterstadt werde es keine Biogasanlage geben, genügt der BI nicht. Wenn das Versprechen ernst gemeint sei, sollten im neuen Passus nicht nur Windkraftanlagen sondern eben auch Biogas- und Vergärungsanlagen ausgenommen werden. Das würde aus Sicht der BI für „rechtssichere Verhältnisse“ sorgen. Laut Schneider sei dieser Vorschlag der BI erst jetzt bei der Offenlage gemacht worden. Die Verwaltung werde sich darum mit diesem im folgendem Abwägungsverfahren befassen. Noch bis Donnerstag, 25. September, können Bürger Einwände gegen die Teiländerung des Flächennutzungsplans bei der Gemeinde erheben. „Sollten dazu noch Korrekturen der Teiländerungen notwendig sein, so wird die Verwaltung diese den Gremien zur Beschlussfassung vorschlagen. Auf keinen Fall werden Entscheidungen an der Bevölkerung vorbei getroffen“, sagt Schneider.

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