Rhein-Pfalz Kreis Wie kommt es zu einer Notgrabung?

Die Grabung in Heßheim ist wie weitere fünf in der Rheinebene eine Notgrabung aufgrund der regen Bautätigkeit in der dicht besiedelten Vorderpfalz. Plan- oder Forschungsgrabungen sind selten. Im Arbeitsbereich der Außenstelle Speyer, die mit elf festen Mitarbeitern und im Sommer mit bis zu 40 Zeitverträgen für Ausgrabungen für die gesamte Pfalz zuständig ist, ist es mit dem römischen Vicus in Eisenberg nur eine einzige. Und wie kommt es zur Notgrabung? Bei allen Bauplanverfahren wird die Landesarchäologie eingebunden oder um eine Stellungnahme gebeten. So auch in Heßheim, als die Umgehungsstraße geplant wurde. In einer Datenbank der Landesarchäologie sind mögliche Fundstellen bereits verzeichnet, sodass ein Einspruch der Speyerer Behörde prompt folgte: Vor dem Bau muss es eine Untersuchung geben. Das war in Heßheim zunächst eine Voruntersuchung, eine sogenannte geomagnetische Prospection (lateinisch prospectare, sich umsehen). Das heißt, über geomagnetische Wellen wurden mögliche Fundstellen entdeckt – und auch eine Bombe, um die sich nun der Kampfmittelräumdienst kümmert. „Ideal wäre es ja, wenn man die Trasse hätte ein Stück verschieben oder die Straße höher legen können, doch in diesem Fall ging das leider nicht“, erklärt Archäologe Ulrich Himmelmann. Rund ein Prozent der Bausumme über dem Limit von 500.000 Euro muss der Verursacher, also der Bauherr, nicht jedoch der private Häuslebauer, für die Grabung bezahlen. „Das wird jedoch nicht reichen“, schätzt Himmelmann. Die Deckungslücke trägt die Landesarchäologie. (cei)