Mutterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Werden Hochlandrinder artgerecht gehalten?

Hochlandrinder gelten als robust.
Hochlandrinder gelten als robust.

Seit über einem Jahr hat eine Frau aus Limburgerhof Bedenken, ob zwei schottische Hochlandrinder in Mutterstadt artgerecht gehalten werden. Die Halterin kritisiert, dass Hundebesitzer, wie die Frau aus Limburgerhof, das Futter der Tiere verunreinigen würden. Und was sagt das Veterinäramt dazu?

Eine Frau aus Limburgerhof, die namentlich nicht genannt werden möchte, ist überzeugt, dass die beiden Hochlandrinder in einem etwa 50 Quadratmeter großen Freilandgehege, das sich in der Nähe von Mutterstadt befindet, nicht artgerecht gehalten würden. Ihre Meinung begründet sie mit mehreren Argumenten. „Die armen Seelen stehen tagaus tagein oft gelenktief im eigenen Dreck, machen überall hin und können sich nirgendwo ablegen“, sagt die Frau, die nach eigenen Angaben regelmäßig mit ihrem Hund über die Wiese bei dem Freigehege läuft. Ausleben eines Spieltriebes oder Herumhüpfen sei für die schottischen Hochlandrinder unmöglich, ist die Frau überzeugt. Sie habe das Gefühl, dass die Tiere oft tagelang nicht gefüttert würden oder nicht richtig an das Futter herankämen. Das in Bottichen bereitgestellte Trinkwasser werde ihrer Meinung nach nicht regelmäßig frisch aufgefüllt. „Diese Haltung verstehe ich nicht“, so die Frau.

Zwei Anzeigen beim Veterinäramt

Ignorieren wolle sie die Zustände nicht. Wegschauen sei nicht ihre Art. Ihren Namen in der Zeitung lesen, möchte sie aber auch nicht. Die Frau berichtet weiter, dass sie sich im Frühjahr an das Ordnungsamt und die Veterinärbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises gewandt habe. Ihr Anliegen sei aber nur „abgetan“ worden, man habe ihr keine Auskünfte gegeben. „Man wird immer nur vertröstet und will nicht, dass solche Missstände gemeldet werden“, behauptet die Limburgerhoferin.

Diese Vorwürfe weist Kornelia Barnewald, Pressesprecherin der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreis auf Anfrage zurück. „Unser Veterinäramt nimmt jede Tierschutz-Anzeige entgegen und dokumentiert diese schriftlich“, erläutert Barnewald. Wie sie berichtet, wurden im März zwei Anzeigen wegen der Haltung der Hochlandrinder erstattet. Weitere Meldungen oder Anzeigen wegen der beiden Tiere lägen nicht vor.

Nach Angaben von Barnewald wurde aufgrund der beiden Anzeigen vom März die Haltung vor Ort kontrolliert. Das würden die Mitarbeiter des Veterinäramts immer machen, wenn Anzeigen eingehen, betont Barnewald. Wegen der Haltung der Hochlandrinder seien Auflagen erteilt worden, weil nicht alles den Vorschriften entsprochen habe. Inzwischen sei überprüft worden, ob diese Auflagen umgesetzt worden seien, berichtet Barnewald.

Wiese in Privatbesitz werde unerlaubt betreten

Das Veterinäramt habe verschiedene Möglichkeiten, sollten Auflagen nicht erfüllt werden, erläutert Barnewald. So könne ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Auch könne ein Zwangsgeld angedroht werden. Ein Verbot der Tierhaltung wäre nur möglich, wenn es massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz geben würde. Das Veterinäramt werde die Situation bei den Hochlandrindern auf jeden Fall weiter im Blick behalten.

Sie habe die Auflagen erfüllt, sagt die Besitzerin der Tiere, die ebenfalls anonym bleiben möchte. Sie werde zu Unrecht von der Frau aus Limburgerhof beschuldigt. Auch wirft sie der Frau und anderen Hundebesitzern vor, dass diese unerlaubt über die Wiese bei dem Freilandgehege laufen würden. Diese Wiese sei im Besitz ihrer Familie. Das Betreten durch die Hundebesitzer sei bisher toleriert worden, doch gebe es zunehmend Probleme wegen der Hinterlassenschaften der Hunde. Das Gras der Wiese werde als Futterheu verwendet. Beim Mähen der Wiese müssten die Hinterlassenschaften der Hunde per Hand entfernt werden. Zudem würden die beiden Rinder von Fremden gefüttert, das könne den Tieren schaden. Wenn es so weitergehe, müssten Wiese und Gehege durch einen stromführenden Zaun geschützt werden.

Tierhalterin erklärt sich

Wie die Halterin der Rinder sagt, habe sie kürzlich den Boden des Geheges zehn Zentimeter tief abgegraben und frisches Stroh ausgelegt. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung habe ihr zur Auflage gemacht, Rasengittersteine zu verlegen. Das habe zur Folge, dass „die Tiere nun leider keinen natürlichen Boden mehr unter ihren Hufen haben“.

Durch die starken Regenfälle in diesem Jahr sei der Boden zeitweise stark aufgeweicht gewesen, „ein 700 Kilogramm schweres Rind sinkt da eben ein“, sagt die Mutterstadterin. Sie verweist darauf, dass das Gehege mit edelstahlverzinkten Paneelen umzäunt sei. Auf einer Fläche von 50 Quadratmetern sei die Haltung von sechs Rindern zulässig, die beiden Hochlandrinder hätten also mehr als ausreichend Platz. Es wäre sogar zulässig, die Tiere anzubinden.

Hochlandrinder seien sehr robust, so die Halterin. Deshalb sei ein Unterstand für diese Rasse nicht verpflichtend. Trotzdem habe sie einen Unterstand für ihre Tiere. Auch bekämen diese sauberes Wasser und genug Futter. Zudem hätten die zwei Bullen Zugang zu Mineral- und Salzlecksteinen. Sie sei zweimal pro Tag bei den Tieren. „Wenn man vor einer Anzeige mit uns reden würden, könnten wir vieles erklären“, so die Tierhalterin.

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