Waldsee / Germersheim
Wegen Drogen: Brüder müssen ins Gefängnis
Das Urteil im Fall der beiden Brüder aus Germersheim, 23 und 25 Jahre alt, ist gefallen. Sie waren angeklagt, in einem angemieteten Haus in Waldsee eine größere Cannabisplantage angelegt zu haben, um die Ernte zu verkaufen. Der 23-Jährige, in dem das Gericht den Initiator des Ganzen sah, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, sechs Monaten verurteilt. Er wurde nach der Verurteilung wieder ins Gefängnis gefahren. Der ältere Bruder, der den jüngeren unterstützt und ihm geholfen hatte, erhielt zwei Jahre, neun Monate.
Für eine Bewährung, wie von den Verteidigern beantragt, reichte es bei keinem der beiden, aber immerhin hob das Gericht den Haftbefehl für den Älteren auf, und er konnte mit seiner Familie den Saal verlassen. Er wird sich zum Strafantritt wieder im Gefängnis einfinden müssen. Beim Jüngeren wurde gleichzeitig die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für eineinhalb Jahre angeordnet. Nach Ansicht des Gerichts wäre es sonst wahrscheinlich, dass er infolge seiner Sucht nach der Entlassung weitere Straftaten begehen würde.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts. Der hatte unterschiedslos für beide Angeklagte sechs Jahre Haft gefordert. Allerdings blieb es auch weit über den Anträgen der beiden Verteidiger Andreas Flory – er verteidigte den 23-Jährigen – und Roman Schweitzer, dem Verteidiger des älteren Bruders. Sie hatten beide Bewährungsstrafen beantragt.
Dass Staatsanwalt und Verteidiger den Sachverhalt so unterschiedlich bewerteten, lag weniger an der Cannabis-Plantage als vielmehr an den Betäubungsmitteln, die die Polizei sonst noch bei der Durchsuchung gefunden hatte, wie sich aus den Plädoyers und der Urteilsbegründung ergab. Seit Februar dieses Jahres hatten die beiden Brüder die geräumige Fünf-Zimmer-Wohnung angemietet. Der jüngere Bruder wohnte dort fest, während der Ältere zwar ein Zimmer dort hatte, häufig aber auch in seiner Halle oder Werkstatt übernachtete, wo er in seiner Freizeit an seinem Oldtimer bastelte. Dort hatten die Brüder auch zunächst die Cannabis-Setzlinge untergebracht, bis sie die Wohnung gefunden hatten.
Schulden bei Großeltern
Mit der Ernte wollte der Jüngere, der keine Arbeitsstelle mehr hatte, seine Schulden – insbesondere ein Darlehen von 50.000 Euro von seinen Großeltern – zurückzahlen. Sein Bruder, der keine Betäubungsmittel konsumiert, wollte ihm helfen um des Familienfriedens willen. Verkauft hatten sie allerdings noch nichts, als die Polizei, vom Vermieter gerufen, die Wohnung im März durchsuchte.
Neben 2,4 Kilo der Cannabis-Ernte fand sie 1,5 Kilo Amphetamin-Paste auf dem Balkon, wo sie wegen der Kühlung lagerte, 97 Gramm Kokain, 151 Gramm MDMA, 174 Gramm gebrauchsfertiges Haschisch sowie kleinere Mengen verschiedener verschreibungspflichtiger Schmerzmittel, die auch als Betäubungsmittel konsumiert werden. Verschiedenes fand sich in einem Tresor, für den die Brüder keinen Schlüssel hatten und den die Feuerwehr aufbrechen musste. Ein Bekannter habe gebeten, den Tresor bei ihnen abstellen zu dürfen, sie hätten keine Ahnung vom Inhalt gehabt, behaupteten die beiden Männer. Ebenso hätten sie nichts von dem Amphetamin auf dem Balkon gewusst, so die Brüder. Die Wohnung sei Treffpunkt etlicher Freunde gewesen, die hier zusammen Party gemacht hätten. Der Staatsanwalt hielt das für reine Schutzbehauptungen. Das Gericht folgte ihm, was das Amphetamin auf dem Balkon betraf – eine solche Menge könne unmöglich unbemerkt geblieben sein. Hinsichtlich des Tresors fehlten ihm aber ausreichende Nachweise für eine Verurteilung.
Als letzter Akt der Beweisaufnahme hatte die psychiatrische Gutachterin dem jüngeren Angeklagten eine schwere Abhängigkeit insbesondere von Kokain bescheinigt und deshalb die Einweisung in eine Entziehungsanstalt für eine Therapie empfohlen, der das Gericht folgte.