Zur Sache RHEINPFALZ Plus Artikel Was man unter Obdachlosigkeit versteht

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Unter Obdachlosigkeit wird laut dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen, Reinhard Burck, ein Zustand definiert, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Allgemein werde zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit unterschieden. Ein freiwilliger Obdachloser sei eine Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht und keinen Anspruch auf Unterbringung erhebt, weil sie den Entschluss, „auf der Straße zu leben“, freiwillig gefasst hat. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz sei die kommunale Ordnungsbehörde zuständig. Zudem gelten die Regelungen der Obdachlosensatzung der VG Römerberg-Dudenhofen.

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