VG Römerberg-Dudenhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Verbandsgemeinde hilft bei Wohnungsverlust

Problemfeld: die Obdachlosenunterkunft in Dudenhofen.
Problemfeld: die Obdachlosenunterkunft in Dudenhofen.

Dudenhofener, die in der Nähe einer Unterkunft für Obdachlose wohnen, haben sich kürzlich verzweifelt an die Politik gewandt, weil sie sich von einzelnen Bewohnern des Hauses terrorisiert fühlen. Wer nicht betroffen ist, bekommt vom Phänomen Obdachlosigkeit wenig mit. Dabei gibt es alleine in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen rund 25 Menschen ohne eigene Wohnung. Hinzu kommen ehemalige Asylbewerber.

„Die Problematik ist der Verbandsgemeinde bekannt, allerdings haben wir kaum Handlungsmöglichkeiten“, unterstreicht der zuständige Erste Beigeordnete Reinhard Burck (Grüne) das, was nach dem Hilferuf der Anwohner bereits Dudenhofens Ortsbürgermeister Jürgen Hook (SPD) und Verbandsbürgermeister Manfred Scharfenberger (CDU) sagten.

Die RHEINPFALZ hatte kürzlich über die Verzweiflung der Anwohner berichtet: Diese schilderten regelmäßige Drohungen durch einzelner Bewohner einer Unterkunft an der Ecke Boligweg/Kettelerstraße. Auch ihre Notdurft hätten Männer schon auf den Grundstücken mancher Nachbarn verrichtet. Einmal kam es sogar zu einem tätlichen Angriff. „In den meisten Fällen handelt es sich um Straftaten, für deren Verfolgung die Polizei zuständig ist. Aus diesem Grund stehen wir auch in Kontakt mit der Polizeiinspektion Speyer“, sagt dazu der Beigeordnete.

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Sozialpsychiatrie hilft mit

Die eingewiesenen Personen hätten oftmals psychische Probleme und/oder Suchterkrankungen. „Sobald uns Berichte über auffälliges Verhalten vorliegen, werden diese an den sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreis weitergeleitet“, sagt Burck. Eine Betreuung durch die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde gebe es in Form von Unterstützung bei Fragen und grundsätzlicher Beratung sowie bei Vor-Ort-Kontrollen.

Dass Menschen obdachlos werden, könne verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel infolge einer Räumungsklage, der Kündigung durch den Vermieter, durch Wohnungsbrand oder Wasserschaden, sagt Burck. Von solchen Fällen erhalte die Verbandsgemeinde Kenntnis, wenn die Ordnungsbehörde vom Gerichtsvollzieher über einen anstehenden Termin zur Zwangsräumung und der damit verbundenen drohenden Obdachlosigkeit informiert werde oder wenn Betroffene direkt bei der Ordnungsbehörde vorsprächen. Die prüfe dann, ob und in welcher Form die Menschen in eine Unterkunft eingewiesen werden können.

Derzeit seien in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen 24 Menschen, die als obdachlos gelten, in Unterkünfte eingewiesen, erklärt der Beigeordnete. Konkret handele es sich um elf Männer im Alter zwischen 21 und 78 Jahren, um fünf Frauen zwischen 48 und 62 und um acht Kinder beziehungsweise Jugendliche zwischen zwei und 14 Jahren.

Wohnungen gesucht

Unterkünfte für diese Menschen gibt es laut Verbandsbürgermeister Scharfenberger in Dudenhofen und Berghausen. „Derzeit verfügen wir über zwei gemeindeeigene Gebäude, die als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden“, erklärt Burck. Den Bewohnern stünden dort zwischen zehn und 19 Quadratmeter große Räume zum Wohnen zur Verfügung, zudem gebe es Bad und Küche. „Die Verbandsgemeinde zahlt Miete an die jeweilige Ortsgemeinde. Die wiederum wird durch das Nutzungsentgelt der eingewiesenen Personen gedeckt“, so Burck weiter. Die Verbandsgemeinde habe darüber hinaus eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem gemeindeeigenen Mehrfamilienhaus und zwei weitere angemietete Wohnungen, die hauptsächlich von Einzelpersonen oder kleinen Familien genutzt würden. Die Verbandsgemeinde sei auf der Suche nach weiteren Objekten, die sie als Unterkünfte für Obdachlose nutzen kann – zur Miete oder zum Kauf.

Darüber hinaus gebe es neun Unterkünfte, die ehemalige Asylbewerber bewohnen. Diese befinden sich in Römerberg, Dudenhofen und Hanhofen. Vermieter sind die Ortsgemeinde Römerberg, der Kreiswohnungsverband und private Vermieter. „Sobald Asylbewerber anerkannt sind, gelten sie als obdachlos und sind in eine Unterkunft einzuweisen“, sagt Burck. „In der Regel erfolgt dies in der gleichen Wohnung, die der anerkannte Asylbewerber derzeit bewohnt.“

30 Geflüchtete gelten als obdachlos

Dort bleibt der ehemalige Asylbewerber so lange, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat. „Manchmal schließt auch der Vermieter mit dem ehemaligen Asylbewerber direkt einen Mietvertrag, sodass dieser in der Wohnung bleiben kann“, berichtet der Beigeordnete. Diese Wohnungen für Asylbewerber seien grundsätzlich mit einer Gemeinschaftsküche, Esszimmertisch und –stühlen, Sofa, Gemeinschaftsbad, Betten mit Matratze und Bettwäsche sowie Schrank ausgestattet. Ehemalige Asylbewerber, die obdachlos eingewiesen sind, gebe es in der Verbandsgemeinde 30, davon lebten 27 als Familien, deren Mitglieder zwischen zwei und 66 Jahre alt sind. Hinzu kommen drei Männer zwischen 25 und 31 Jahren.

„Bei den ehemaligen Asylbewerbern stellen uns oft die unterschiedliche Herkunft und die Kultur dieser Menschen, die in diesen Einrichtungen aufeinandertreffen, vor entsprechende Herausforderungen, welche es gilt anzugehen“, so Burck.

„Wir als Gemeinde handeln jedoch nicht erst, wenn sich uns Herausforderungen zeigen, sondern wir handeln präventiv, um daraus resultierende Probleme zu verhindern. Es ist uns ein Bedürfnis und auch unsere Pflicht als Gemeinde, Menschen in Notsituationen zu unterstützen, indem wir Hilfe zur Selbsthilfe fördern und vermitteln.“ Für die ehemaligen Asylbewerber stehe ein Sozialarbeiter zur Verfügung, der diese betreue und unter anderem dabei unterstütze, eine eigene Mietwohnung zu finden.

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