Limburgerhof RHEINPFALZ Plus Artikel Was Leser ärgert: Disput um Bußgeld wegen fehlender Maske

Es gibt verschiedene Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen. Am Parkplatz-Eingang hätten sie gefehlt, sagt der Beschwerde
Es gibt verschiedene Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen. Am Parkplatz-Eingang hätten sie gefehlt, sagt der Beschwerdeführer.

Was ist ein „unmittelbares Umfeld“? Diese Frage werden viele wohl mit einem Schulterzucken beantworten. Für Erhard Heffner ist die Antwort darauf wichtig. Grund ist ein Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung, gegen den er zu Felde zieht.

Der Anlass liegt schon eine ganze Weile zurück. Am 9. Februar war Erhard Heffner mit seiner Frau zu Fuß in Richtung des Real-Markts in Mutterstadt unterwegs, so schildert es der frühere Erste Beigeordnete von Limburgerhof. Als die beiden den Parkplatz An der Fohlenweide betreten hatten, habe er zwei Polizisten gesehen. „Als früherer ehrenamtlicher Beigeordneter und Ordnungsamt-Verantwortlicher war ich ganz auf die beiden Polizisten konzentriert und bereit, meine Hilfe anzubieten“, schildert es Heffner. Er sei auf die beiden zugeeilt, die ihm dann verkündeten, dass das Ehepaar eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, weil beide keine Maske trugen. Die hätten sie gut sichtbar und griffbereit am Ärmel getragen, sagt der Limburgerhofer. Es erwarte sie ein Bußgeld von 50 Euro pro Person, hätten die Beamten dann noch gesagt.

Dann passierte erst einmal nichts. Sieben Monate später, Anfang September, ging eine Verwarnung der Kreisverwaltung wegen der Ordnungswidrigkeit im Hause Heffner ein, und dann, da Heffner und seine Frau sich dagegen verwahrten, nochmals gut sechs Wochen später ein Bußgeldbescheid. Durch die anfallenden Gebühren habe sich der Betrag auf 78,50 Euro erhöht.

„Unmittelbar“ zu unpräzise

Doch Erhard Heffner will nicht aufgeben. Die Stelle, an der er den Parkplatz betreten habe, sei weit vom Geschäftseingang entfernt. Es seien auch keine anderen Menschen dort unterwegs gewesen, und Hinweisschilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, habe es damals ebenfalls nicht gegeben, sagt der 77-Jährige. Er sei kein Maskenverweigerer, lege diese immer an, wo es nötig sei.

Heffner sieht sich bestätigt durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen in Münster. Das besage, dass die Regelung einer Maskenpflicht im „unmittelbaren Umfeld“ – von Geschäften etwa –, „nicht den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt“. Denn diese sei zu unpräzise, was etwa „unmittelbar“ bedeutet. Das Urteil müsse überall greifen, denn was bitte bedeute unmittelbar?, fragt Heffner. Und der Randbereich eines Parkplatzes weitab vom Eingang gehöre seiner Meinung nach nicht dazu: „Nicht an einer einzigen Stelle ist erwähnt oder vorgeschrieben, dass die mit Bußgeld bewehrte Maskenpflicht überall, auch auf der abgelegensten, leeren Fläche eines Parkplatzes gilt.“

Verwaltung äußert sich nicht

Es gab bis jetzt noch einigen Schriftwechsel hin und her. Die Heffners legten Einspruch ein und die Kreisverwaltung hat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Aus Protest ist Heffner nach fast 50 Jahren Mitgliedschaft aus der CDU ausgetreten.

Die Kreisverwaltung möchte sich zu dieser Angelegenheit nicht äußern, auch aus Datenschutzgründen in diesem Einzelfall. „Außerdem handelt es sich hier um ein laufendes Verfahren“, ergänzt die Pressesprecherin der Verwaltung, Kornelia Barnewald. Und: „Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass wir nur Verfahren führen, von deren Richtigkeit (zu verfolgende Ordnungswidrigkeit) wir überzeugt sind.“

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